EU-Gericht Markenschutz für „Kitkat“-Riegel muss neu geprüft werden

Kann die Form des „Kitkat“-Schokoriegels als Marke eingetragen werden? Mit dieser Frage musst das EU-Gericht nach der Klage eines britischen Süßwarenherstellers beschäftigen. Die Richter stellten Markenschutz infrage.

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Die Form des „Kitkat“-Schokoriegels von Nestlé hätte nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht ohne Weiteres als eigene Marke geschützt werden dürfen. Die Luxemburger Richter stellten am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum infrage (Rechtssache T-112/13).

Das Amt hatte das Produkt „Kit Kat 4 Finger“ nach einem Nestlé-Antrag von 2002 als Unionsmarke eingetragen und dies später mit der Begründung bestätigt, die Marke habe aufgrund ihrer Benutzung in der EU Unterscheidungskraft erlangt. Das Unternehmen Mondelez, zu dem unter anderem der britische Süßwarenhersteller Cadbury gehört, hatte die Aufhebung des Markenschutzes beantragt.

Nach Ansicht des Gerichts konnte das Amt für geistiges Eigentum nicht beweisen, dass die dreidimensionale Form der Schokolade von Verbrauchern in allen relevanten EU-Ländern als eigene Marke erkannt werde. Außerdem sei die Marke für eine ganze Gruppe von Produkten eingetragen worden, ohne nachzuweisen, dass die „Kitkat“-Form für einen Teil der Produkte aus dieser Gruppe, wie Bäckereierzeugnisse sowie Kuchen und Waffeln, überhaupt verwendet werde. Das Amt muss sich des Falls nun noch einmal annehmen.

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