Europäischer Gerichtshof Brüssel scheitert im Streit um Deutsche Bahn

Die EU-Kommission hatte die Deutsche Bahn als Staatsunternehmen wegen unzulässiger Quersubventionierung verklagt. Doch nun ist die Kommission damit vor dem Europäischen Gerichtshof größtenteils gescheitert.

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Die EU-Kommission bemängelte, dass mit den Einnahmen aus dem Betrieb des Schienennetzes der Personen- und Güterverkehr mitfinanziert worden sei. Quelle: dpa

Luxemburg Die EU-Kommission ist im Verfahren gegen Deutschland um mögliche Wettbewerbsvorteile der Deutschen Bahn weitgehend gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage der Kommission am Mittwoch in Luxemburg größtenteils ab.

Die Brüsseler Behörde hatte der Bahn als Staatsunternehmen eine unzulässige Quersubventionierung vorgeworfen. Mit Einnahmen aus dem Betrieb des Schienennetzes sei der Personen- und Güterverkehr mitfinanziert worden. Dies sei eine Benachteiligung von Wettbewerbern, da die Bahn Steuergeld für den Erhalt des Netzes sowie Gebühren von Konkurrenten für die Nutzung des Netzes erhalte.

Eine solche unzulässige Subventionierung hat die EU-Kommission aus Sicht der Richter allerdings nicht ausreichend nachgewiesen. In einem Punkt gab der EuGH der Wettbewerbshüterin aber Recht: Der Bahnkonzern habe Bücher nicht so geführt, dass durch die Art der Rechnungsführung kontrolliert werden konnte, ob öffentliche Gelder für das Schienennetz für Verkehrsleistungen genutzt worden sind.

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