Luxemburg Die EU-Kommission ist im Verfahren gegen Deutschland um mögliche Wettbewerbsvorteile der Deutschen Bahn weitgehend gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage der Kommission am Mittwoch in Luxemburg größtenteils ab.
Die Brüsseler Behörde hatte der Bahn als Staatsunternehmen eine unzulässige Quersubventionierung vorgeworfen. Mit Einnahmen aus dem Betrieb des Schienennetzes sei der Personen- und Güterverkehr mitfinanziert worden. Dies sei eine Benachteiligung von Wettbewerbern, da die Bahn Steuergeld für den Erhalt des Netzes sowie Gebühren von Konkurrenten für die Nutzung des Netzes erhalte.
Eine solche unzulässige Subventionierung hat die EU-Kommission aus Sicht der Richter allerdings nicht ausreichend nachgewiesen. In einem Punkt gab der EuGH der Wettbewerbshüterin aber Recht: Der Bahnkonzern habe Bücher nicht so geführt, dass durch die Art der Rechnungsführung kontrolliert werden konnte, ob öffentliche Gelder für das Schienennetz für Verkehrsleistungen genutzt worden sind.