Familienstreit der Aldi-Erben Gericht vertagt Entscheidung im Aldi-Prozess

Showdown abgesagt: Das Oberlandesgericht Schleswig hat eine Entscheidung im Streit um die Macht in einer Aldi-Nord-Stiftung aufgeschoben. Damit geht der Dauerstreit im Clan der Aldi-Erben vorerst weiter.

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Der Streit des Aldi-Clans füllt bereits stapelweise Gerichtsaktenordner. Quelle: dpa

Schleswig Das Oberlandesgericht Schleswig hat den Prozess um die Macht in den Stiftungen vertagt. Die Richter wollen den ehemaligen Aldi-Nord-Chef Hartmut Wiesemann als Zeugen hören. Damit geht der Streit der beiden Familienzweige in eine weitere Runde. Die Verhandlung soll am 7. Dezember fortgesetzt werden. 

Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Schleswig, hatte im vorigen Jahr mit einem Paukenschlag die Machtverhältnisse in der Jakobus-Stiftung geändert. Das ist eine der drei Stiftungen, die das Vermögen der Aldi-Nord-Eigentümer verwalten. Das Verwaltungsgericht hatte eine Satzungsänderung vom Dezember 2010 für unwirksam erklärt, die den Erben von Berthold Albrecht weitgehend den Einfluss auf die Stiftung entzogen hatte.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damals mit einem formalen Fehler. So hatte Berthold selbst in Vertretung des erkrankten Vorstandsmitglieds Hartmut Wiesemann abgestimmt. Dies aber, so das Gericht, sei laut Stiftungssatzung nicht erlaubt gewesen. Deswegen gelte weiterhin die Satzung in der Fassung vom Februar 2010, die im Vorstand eine Mehrheit der Erben des verstorbenen Gründersohns Berthold vorsehe.

Genau diese Frage war Kern der Berufungsverhandlung vor dem OVG. Der Anwalt der Stiftungsaufsicht betonte: „Nach unserer Ansicht hat Wiesemann eine wirksame Vollmacht erteilt.“ Deswegen sei auch die Satzungsänderung gültig. 

Der Anwalt von Bertholds Erben bestreitet dies. Wenn es eine Vollmacht gegeben habe, habe die keinen Inhalt gehabt. Denn die konkreten Änderungen an der Satzung seien erst kurz vor dem Beschluss festgelegt worden. Zu der Zeit aber war Wiesemann nicht ansprechbar im Krankenhaus.  

Um diese Fragen zu klären, haben die Anwälte von Berthold Albrechts Erben jetzt die Zeugenbefragung beantragt. Dem haben die Richter stattgegeben. Wiesemannn hatte in einer nachträglichen schriftlichen Erklärung die Entscheidung des Vorstands der Jakobus-Stiftung gebilligt und betont, er habe dafür eine umfassende Vollmacht erteilt. Die Anwälte von Bertholds Erben halten das für unglaubwürdig. 

Was auf den ersten Blick wie eine stiftungsrechtliche Spitzfindigkeit aussieht, kann massive Auswirkungen auf unternehmerische Entscheidungen des Discounters Aldi Nord haben. Denn die Stiftungen, in denen das Vermögen der Eigentümerfamilie Albrecht liegt, sichern die Finanzierung des Unternehmens und haben Mitspracherecht bei wichtigen strategischen Weichenstellungen.

Und diese Entscheidungen müssen die drei Stiftungen, neben der Jakobus- noch die Lukas und die Markus-Stiftung, einvernehmlich treffen. Die anderen beiden Stiftungen kontrollieren Bertholds Bruder Theo jun. und seine Mutter Cilly Albrecht. 

Damit berührt die Besetzung der Stiftungsvorstände die Machtfrage im Unternehmen. Theo Albrecht jun. hatte das in einem Interview mit dem Handelsblatt im vergangenen Jahr auf eine drastische Formel gebracht. „Wenn die alte Satzung gelten würde, könnten die Kinder von Berthold zusammen mit ihrem Anwalt das Unternehmen am Nasenring durch die Manege führen“, so der Gründersohn. Sie hätten damit „ein unbegrenztes Erpressungspotenzial“.

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