Feiertage in U-Haft Dr. Middelhoffs Weihnachten im Knast

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"Gründliche Zellenkontrolle" vor Weihnachten

Die weihnachtlichen Feiern haben schon in den Adventswochen stattgefunden. Am 5. Dezember konnte Middelhoff an der Weihnachts- und Nikolausfeier "für Gefangene ohne Arbeit" teilnehmen, die man sich als Zusammensein im Kirchenraum ohne Ansprachen und Vorführungen vorstellen muss. Kuchen und Gebäck konnte sich die Anstalt nicht leisten. "Wir hatten Haushaltssperre", erklärt Doliwa. Aber die Geistlichen hätten Gespendetes aus nahen Kirchengemeinden mitgebracht.

Am 15. Dezember war laut Plan der katholische Bußgottesdienst. Gebeichtet würde aber nur "nach Anmeldung". Am 22. war der wöchentliche Wäschetausch. Middelhoff trägt aber nicht die Unterwäsche, Kleidung und benutzt auch nicht die Bettwäsche aus dem großen Fundus der JVA. Untersuchungshäftlingen steht es frei, private Textilien zu benutzen, und Middelhoff macht das.

Am 22. Dezember wurde dann sein Haftraum durchsucht - so wie der aller anderen Gefangenen. Die "gründliche Zellenkontrolle" aller 150 Hafträume, wie Doliwa die Prozedur nennt, soll versteckten Alkohol aufspüren und verhindern, dass sich Häftlinge an den Feiertagen betrinken. "Es gelingt manchen Gefangenen sogar, heimlich in den Zellen oder in den Hausverwaltungsräumen mit leeren Kanistern, Brot und Obst selbst Alkohol herzustellen", weiß Doliwa. Diese Schätze gilt es aufzuspüren.

Ständige Kontrolle

Middelhoff muss auch während der Weihnachtstage eine besondere Hafterschwernis ertragen. Da ihn das Essener Landgericht mit dem Hinweis auf Suizidgefahr an die JVA überstellt hat, müssen die Vollzugsbeamten ihn in Abständen von höchstens 15 Minuten kontrollieren - auch nachts. Sie müssen jedesmal das Licht einschalten oder sogar die Zelle betreten, um sicher zu gehen, dass er wohlauf ist. Die Maßnahme dient zu Middelhoffs Schutz, nimmt ihm aber zugleich Schlaf und Privatsphäre.

Seit dem 14. November sitzt Middelhoff inzwischen in Untersuchungshaft. Drei Jahre Haft wegen Untreue hatten die Essener Richter gegen Middelhoff verhängt und ihn wegen Fluchtgefahr umgehend in die nur 100 Meter Luftlinie entfernte JVA geschickt.

Am 18. Dezember lehnte das Oberlandesgericht Hamm seinen Antrag auf Freilassung aus der Untersuchungshaft ab und bestätigte damit, dass aus Sicht der Justiz nach wie vor Fluchtgefahr beim aktuell prominentesten Häftling Deutschlands besteht. Nur wenn sich etwas ändert an den Faktoren, die Grund für die U-Haft-Verhängung sind, wird Middelhoff frei kommen, bevor das OLG seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil verhandelt.

Dass Middelhoff Silvester auf freiem Fuß verbringt, ist so gut wie ausgeschlossen.

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