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Fördergelder für KMU: So lässt sich die Messeteilnahme subventionieren

von Carina Groh-Kontio Quelle: Handelsblatt Online

Keine Frage: Für kleine und mittelständische Unternehmen sind Messen ein perfektes Marketinginstrument. Leider verschlingt die Teilnahme auch viel Geld. Gut, dass es öffentliche Zuschüsse gibt.

Nicht im Förderkatalog: Die Internationalen Tourismus Börse (ITB) in Berlin. Quelle: dpa
Nicht im Förderkatalog: Die Internationalen Tourismus Börse (ITB) in Berlin. Quelle: dpa

DüsseldorfMessen: Für viele Firmen sind sie der beste Weg, um Aufträge zu ergattern. Entsprechend groß ist der finanzielle Aufwand, der betrieben wird: Von der Fläche über einen schicken Stand mit adretten Hostessen bis hin zum schönen Werbeartikel als Geschenk für die Messebesucher – das kann alles fürchterlich teuer werden.

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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) investieren nicht selten fast die Hälfte ihres gesamten Kommunikationsetats in den Messeauftritt. Das sind im Schnitt pro Unternehmen etwa 376.600 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt der Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) in einer aktuellen Umfrage.

Was viele nicht wissen: Innovative KMU haben gute Chancen, für den Messeauftritt Fördergelder zu erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium präsentierte im letzten Jahr einen neuen Förderkatalog. Wurden im 2010 noch 41 Veranstaltungen unterstützt, für die Aussteller Zuschüsse beantragen konnten, sind es in 2011 bereits 65 gewesen.

In diesem Jahr können für 60 Veranstaltungen Subventionen beantragt werden. Pro Aussteller und Messe kann es bis zu 7.500 Euro geben.

Förderfähig sind Teilnahmen an so genannten Gemeinschaftsständen, die von den jeweiligen Veranstaltern der ausgewählten Messen organisiert werden. Dort teilen sich mehrere Firmen den Messestand untereinander auf und am Rand der Fläche informiert ein nicht zu übersehendes Plakat: "Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der AUMA".


Mittel müssen zielgerichtet verwendet werden

Das Programm läuft noch bis 2013 und sieht jährlich drei Millionen Euro vor. Hinzu kommen noch Hilfen seitens der AUMA sowie der einzelnen Länder und Messeveranstalter.

Wer Förderung in Anspruch nimmt, muss diese Mittel natürlich zielgerichtet verwenden, das ist Bestandteil der Vergaberichtlinien. So sieht zum Beispiel die hessische Gründungs- und Mittelstandsförderung nur Zuwendungen für Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 75 Millionen Euro und mit bis zu zehn Beschäftigten vor.

Bis zu 50 Prozent von Ausgaben wie Miete für Ausstellungsfläche und Messestand, Transport der Exponate, Versicherung für Stand und Exponate, Fremdpersonal während der Messebeteiligung werden aus dem Landestopf übernommen.

Für alle Länderhilfen gilt: Interessierte Firmen müssen den Antrag bei einer der zuständigen Kammern oder Verbände stellen. Also bei der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Architektenkammer, Ingenieurkammer oder beim Landesfachverband der gewerblichen Wirtschaft. Eine Zentralstelle, in Hessen ist es die Investitionsbank Hessen (IBH) in Frankfurt entscheidet über die Förderung.

Eine Übersicht der für die Förderung relevanten Veranstaltungen im Jahr 2012 sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit.

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