Gefährliche Produkte Der Teddy hat es in sich

Spielzeuge, die heimlich Filme drehen oder Radiogeräte, die den Flugverkehr stören: 1,2 Millionen illegale Produkte wurden 2016 vom Markt genommen. Viele davon wurden online vertrieben, auch bei den großen Händlern.

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Foto: Michael Scheppe Quelle: Michael Scheppe

Bonn Ein Teddybär und eine Puppe: Auf den ersten Blick sieht beides ganz harmlos aus, Spielzeuge eben. Tatsächlich aber haben es diese Produkte in sich. Und das gilt im wahrsten Sinne des Wortes: Der Teddybär hat eine Kamera in der Nase und filmt heimlich seine Umgebung. Und die Puppe mit dem Namen „Cayla“ zeichnet Gespräche auf. Auch das ist verboten. Beide Spielzeuge waren hierzulande ohne Probleme zu erwerben. Die Bundesnetzagentur hat deren Verkauf aber untersagt.

Das sind keine Einzelfälle: Über 1,2 Millionen Gegenstände hat die Bonner Aufsichtsbehörde allein im vergangenen Jahr vom Markt genommen. So viele Produkte wie nie zu vor. Zum Vergleich: 2014 waren es nur 530.000. Ein Grund dafür ist der Online-Handel. Dort werden immer mehr Produkte vertrieben, die in Deutschland verboten sind. Das gilt nicht nur für illegale Shops, auch auf bekannten Plattformen stehen solche Gegenstände zum Verkauf.

Über 500 Internetanbieter haben die 400 Mitarbeiter der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr kontrolliert. Dabei fanden sie eine Millionen verbotene Produkte. Sie straften Händler und Verkäufer ab. Teilweise wurden die Produkte einige Wochen später aber schon wieder auf anderen Plattformen im Netz vertrieben. „Es ist ein Kampf gegen Windmühlen“, sagt Behördensprecher Fiete Wulff. Die Kontrolle im Einzelhandel sei da etwas einfacher.

Die großen Anbieter würden sich bei solchen Durchsuchungen zumeist sehr kooperativ zeigen, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Sie haben schließlich auch kein Interesse daran, illegale Produkte zu vertreiben. Und auch die Hersteller solcher Produkte sind nicht immer kriminell. So wurde im Markt ein Radiowecker vertrieben, der grundsätzlich einwandfrei verbaut war. Es kam aber zu einer Funkstörung, weil ein Teil des Geräts altersbedingt ermüdet war. Ein solcher Wecker stand in einem Haushalt in der Nähe des Dortmunder Airports und sorgte gar dafür, dass der Funkverkehr zwischen Tower und Flugzeugen gestört wurde.

Ein anderes Beispiel: Eine dänische Design-Glühbirne, zu Tausenden am deutschen Markt vertrieben, störte den Radioempfang so stark, dass ein danebenstehendes Empfangsgerät kaum noch zu verstehen war. Ein harmloser Zwischenfall. Allerdings zog die Bonner Behörde auch Produkte aus dem Markt, die für die Verbraucher lebensgefährlich sein könnten. Eine Haar-Glättbürste aus den Niederlanden etwa, die nicht nur die Frisur in Form brachte. Denn der Griff konnte bis zu 120 Grad heiß werden. Oder ein Funksteckdose aus Billigmaterial, die bei Überlastung anfing zu brennen. Das könnte die gesamte Wohnung in Brand setzen.

Viele der illegalen Produkte kommen aus dem außereuropäischen Ausland. Ein Schnurlostelefon etwa, das hierzulande die Handyfrequenz störte. Ein Reisender hatte es unwissend von seinem Asien-Urlaub mitgebracht – doch der Zoll hatte die Einfuhr untersagt.

Verunsicherten Verbrauchern, die ihren Elektrogeräten nicht trauen, rät die Bundesnetzagentur vor allem auf die CE-Kennzeichnung zu achten. „Und bei Billigprodukten sollten Verbraucher zweimal überlegen, ob sie das kaufen wollen“, sagt Sprecher Wulff. „Billig ist meistens nicht gut.“

Die Bundesnetzagentur, die über einen störungsfreien Funk- und Radiobetrieb wacht, stellt einige gefährliche Produkte jetzt in einer Wanderausstellung aus. Sie ist zunächst in der Bonner Zentrale zu sehen. Damit will die Bundesnetzagentur bekannter werden, so Behördenchef Jochen Homann. Und sich als Verbraucherschützer etablieren. Im vergangenen Jahr hatten 240.000 Kunden bei der Bonner Behörde um Rat gefragt.

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