Geoblocking in Europa EU-Kommission will Schranken im Onlinehandel nur zum Teil aufbrechen

Die EU-Kommission will die Schranken im europäischen Onlinehandel nur sehr beschränkt aufbrechen. Dies geht aus dem Entwurf der EU-Verordnung zum Geoblocking hervor, aus dem die WirtschaftsWoche vorab berichtet.

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Müssen Kunden die bestellte Ware zukünftig im Land des Händlers abholen? Quelle: dpa

Die EU-Kommission will die EU-Verordnung zum Geoblocking am 25. Mai vorlegen. Danach müssen Onlinehändler künftig zwar Aufträge von Kunden aus allen 28 EU-Staaten entgegennehmen, sind aber nicht verpflichtet, in deren Länder zu liefern. Vielmehr müssten Kunden die bestellte Ware im Land des Händlers abholen.

Mit dieser Regelung trägt die Kommission Bedenken des Onlinehandels Rechnung, der sich durch die Beachtung von 28 nationalen Verbraucherschutzrechten überfordert fühlt. Unter anderem deswegen erlauben nach Schätzung der EU-Kommission bisher nur 37 Prozent der europäischen Onlinehändler Kunden aus dem Ausland den Einkauf. Die EU-Kommission sieht vor, dass künftig Kunden nicht mehr nach Nationalität oder Wohnsitz diskriminiert werden dürfen. Derzeit kaufen nur 15 Prozent der europäischen Verbraucher online im Ausland, während 44 Prozent im Inland per Mausklick Ware bestellen.

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