Gerichtsurteil Sprossenhersteller scheitert mit Klage

Ein deutscher Sprossenhersteller hat nach der Ehec-Epidemie 2011 auf Schadensersatz vom Verbraucherschutzamt geklagt. Grund: Das Amt habe die Hersteller unter Generalverdacht gestellt. Ein Gericht wies die Klage nun ab.

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Sprossen waren der Auslöser für die Ehec-Epidemie 2011 gewesen. Das Verbraucherschutzamt hatte die Hersteller als Verursacher unter Verdacht. Nach heftigen Umsatzeinbrüchen klagte nun ein Produzent auf Schadensersatz – ohne Erfolg. Quelle: dpa

Braunschweig Ein Sprossenhersteller hat nach der Ehec-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig wies am Dienstag die Klage des in der Nähe von Hamburg ansässigen Unternehmens ab. Der Hersteller forderte Schadenersatz von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe. Die Ehec-Epidemie hatte zur Folge, dass 53 Menschen an dem Darmkeim starben und mehr als 4000 Menschen daran erkrankten.

Die Epidemie war der schwerste Ausbruch einer Infektionskrankheit in Deutschland seit Jahrzehnten. Als Quelle für die Infektionen gelten aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen, aus denen Sprossen gezüchtet wurden.

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