Hamburg Der umstrittene Fahrdienst Uber darf in Hamburg vorläufig weiter seine Dienste anbieten. Eine Untersagungsverfügung der Wirtschaftsbehörde gegen Uber sei aus formellen Gründen nicht rechtens, teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am Mittwoch mit. Rechtsgrundlage für die Untersagung seien Vorschriften der Gewerbeordnung, die in Hamburg von den Bezirksämtern überwacht werde. Die angefochtene Verfügung habe aber die Wirtschaftsbehörde als Aufsichtsbehörde für das Verkehrsgewerbe erlassen. Dafür sei sie nicht zuständig. Ob die Untersagungsverfügung inhaltlich richtig sei, habe das Verwaltungsgericht damit nicht entschieden.
Hamburger Verwaltungsgericht Uber darf vorerst weiterfahren
Die Untersagungsverfügung ist nicht rechtens: Uber darf in Hamburg zunächst weiterhin Fahrgäste befördern. Allerdings ist dieses Urteil rein formaler, nicht inhaltlicher, Natur.
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