Mit 30 Jahren Rückgaberecht wirbt etwa Tupperware. Allerdings bezieht sich die Garantie lediglich auf Herstellungsfehler. Ist also die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren überschritten und Verschleißteile der Tupperdose gehen kaputt, hat der Kunde keine Ansprüche.
„Eine versprochene Garantie klingt zuerst immer toll und allumfassend“, warnt Verbraucherschützerin Schmitz. „Was im Detail dahinter steckt, ist von Produzent zu Produzent unterschiedlich.“
Im Einzelfall sollte der Kunde sich deshalb die Garantiebedingungen gut durchlesen, rät sie. Garantiert der Produzent etwa eine Haltbarkeit oder nur, dass die Ware beim Kauf einwandfrei ist? Was bietet der Hersteller als Garantieleistung an, ein neues Gerät oder nur den Austausch der defekten Teile?
Die beliebtesten deutschen Händler
Die Beratungsfirma OC&C hat 30.000 Kunden in neun Ländern befragt. Die hier gezeigten Ergebnisse beziehen sich auf Deutschland. Die Kunden wurden unter anderem zu Preisen, Qualität, Service und Markenvertrauen befragt. Maximal waren 100 Punkte zu erreichen, ein Wert von mehr als 75 gilt als „sehr gut“.
Stand der Veröffentlichung: Dezember 2014.
eBay
Online-Auktionshaus
Indexwert: 79,3 (plus 1,9 Punkte gg. Vorjahr)
Kaufland
Lebensmittel
Indexwert: 79,4 (plus 2,2 Punkte gg. Vorjahr)
Müller
Drogerie
Indexwert: 79,8 (minus 0,2 Punkte gg. Vorjahr)
Globus
Lebensmittel
Indexwert: 79,9 (plus 1,8 Punkte gg. Vorjahr)
Thalia
Bücher
Indexwert: 80,3 (minus 0,7 Punkte gg. Vorjahr)
Douglas
Drogerie
Indexwert: 80,4 (minus 0,7 Punkte gg. Vorjahr)
Rossmann
Drogerie
Indexwert: 80,8 (plus 1,1 Punkte gg. Vorjahr)
Breuninger
Mode
Indexwert: 80,8 (plus 7,5 Punkte gg. Vorjahr)
Amazon
Multisortimenter
Indexwert: 85,0 (plus 2,4 Punkte gg. Vorjahr)
dm
Drogerie
Indexwert: 86,5 (plus 2,3 Punkte gg. Vorjahr)
Was zudem viele Kunden ebenfalls nicht beachten: Eine Garantie, die der Hersteller gibt, ist etwas anderes als das gesetzliche Gewährleistungsrecht. „Beides wird oft verwechselt“, so Schmitz. „Als Kunde sollte man klar artikulieren, ob man die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte oder das Gewährleistungsrecht.“ Je nach Garantiebedingungen haben beide Regelungen unterschiedliche Vorzüge.
Im Falle des Rückgaberechts von Ikea gibt es ebenfalls Voraussetzungen: Sie gilt grundsätzlich nur für Waren, die nach dem 25. August 2014 gekauft worden sind – das Sofa, das 20 Jahre im Keller moderte, ist also nicht betroffen. Zudem muss der Kunde den Kassenzettel vorweisen können. Außerdem gilt das Rückgaberecht nicht für Artikel, die speziell für den Kunden zugeschnitten wurden. Ausgenommen sind auch Produkte aus der Fundgrube und Pflanzen.
Missbrauch schloss Ikea-Manager Cholewa als Grund für den Rückzieher aus. Nach der Anlaufphase sei die Reklamationsquote wieder auf das vorherige Niveau zurückgefallen, wie er der dpa sagt. Vor dem August 2014 räumte Ikea Kunden eine dreimonatige Rückgabefrist ein.
Für Ikea könnte sich das Ganze trotzdem gelohnt haben. Denn Kunden, die im Hinterkopf haben, Waren jederzeit wieder zurückgeben zu können, greifen sicherlich unbedachter bei einem Produkt zu.
Aus diesem Grund war auch bis 2008 die lebenslange Garantie verboten. Die Höchstverjährungsfrist betrage 30 Jahre, eine lebenslange Garantie seit wettbewerbswidrig, weil der Händler etwas verspreche, was er nicht einhalten müsse. Diese Rechtauffassung ist mittlerweile überholt. Heute gilt: Der Händler darf durchaus eine lebenslange Garantie geben, sofern sie seitens des Herstellers glaubwürdig ist.