Ikeas Rückgaberecht Was hinter den Garantieversprechen steckt

Seite 2/2

Was jahrelange Garantieversprechen wert sind


Mit 30 Jahren Rückgaberecht wirbt etwa Tupperware. Allerdings bezieht sich die Garantie lediglich auf Herstellungsfehler. Ist also die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren überschritten und Verschleißteile der Tupperdose gehen kaputt, hat der Kunde keine Ansprüche.

„Eine versprochene Garantie klingt zuerst immer toll und allumfassend“, warnt Verbraucherschützerin Schmitz. „Was im Detail dahinter steckt, ist von Produzent zu Produzent unterschiedlich.“

Im Einzelfall sollte der Kunde sich deshalb die Garantiebedingungen gut durchlesen, rät sie. Garantiert der Produzent etwa eine Haltbarkeit oder nur, dass die Ware beim Kauf einwandfrei ist? Was bietet der Hersteller als Garantieleistung an, ein neues Gerät oder nur den Austausch der defekten Teile?

Die beliebtesten deutschen Händler

Was zudem viele Kunden ebenfalls nicht beachten: Eine Garantie, die der Hersteller gibt, ist etwas anderes als das gesetzliche Gewährleistungsrecht. „Beides wird oft verwechselt“, so Schmitz. „Als Kunde sollte man klar artikulieren, ob man die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte oder das Gewährleistungsrecht.“ Je nach Garantiebedingungen haben beide Regelungen unterschiedliche Vorzüge.

Im Falle des Rückgaberechts von Ikea gibt es ebenfalls Voraussetzungen: Sie gilt grundsätzlich nur für Waren, die nach dem 25. August 2014 gekauft worden sind – das Sofa, das 20 Jahre im Keller moderte, ist also nicht betroffen. Zudem muss der Kunde den Kassenzettel vorweisen können. Außerdem gilt das Rückgaberecht nicht für Artikel, die speziell für den Kunden zugeschnitten wurden. Ausgenommen sind auch Produkte aus der Fundgrube und Pflanzen.

Missbrauch schloss Ikea-Manager Cholewa als Grund für den Rückzieher aus. Nach der Anlaufphase sei die Reklamationsquote wieder auf das vorherige Niveau zurückgefallen, wie er der dpa sagt. Vor dem August 2014 räumte Ikea Kunden eine dreimonatige Rückgabefrist ein.

Für Ikea könnte sich das Ganze trotzdem gelohnt haben. Denn Kunden, die im Hinterkopf haben, Waren jederzeit wieder zurückgeben zu können, greifen sicherlich unbedachter bei einem Produkt zu.

Die besten deutschen Online-Shops
Qualität von OnlineshopsIn Zusammenarbeit mit dotSource hat das ECC Köln Kunden von 77 Online-Shops aus sieben unterschiedlichen Branchen nach ihrer Zufriedenheit befragt.Bewertung: Die in Klammern angegeben Punktzahl zeigt an, welchen Online-Shop-Index ein Shop erreicht hat. In die Berechnung des Online-Shop-Index fließen die Zufriedenheit der Kunden mit den in der ECC-Erfolgsfaktorenstudie untersuchten Einzelkriterien sowie die Kundenbindung ein. Ein Wert von 100 Punkten entspricht der maximalen Zufriedenheit und Kundenbindung. Das Ranking erhebt nicht den Anspruch zu beurteilen, dass ein Online-Shop allgemein besser ist als ein anderer. Es besagt, welche Online-Shops es besser schaffen als andere, ihre eigenen Kunden zufriedenzustellen. Die vollständige Studie finden Sie kostenpflichtig hier. Quelle: dpa Picture-Alliance
Rang 10: Deichmann (74,9 Punkte) Quelle: dpa Picture-Alliance
Rang 9: Hugo Boss (75,2 Punkte)Als zweiter Modeanbieter hat es Hugo Boss unter die Spitzenreiter geschafft. Die Befragten waren von den Zusatzinformationen zu Produkten sowie von den Kaufempfehlungen besonders angetan. Quelle: dpa
Rang 8: s.Oliver (75,2 Punkte) Quelle: dpa Picture-Alliance
Rang 7: Ernsting’s Family (75,4 Punkte) Quelle: PR
Rang 6: myTime.de (75,4 Punkte)       Quelle: PR
Rang 5: zooplus (76,2 Punkte) Quelle: Screenshot

Aus diesem Grund war auch bis 2008 die lebenslange Garantie verboten. Die Höchstverjährungsfrist betrage 30 Jahre, eine lebenslange Garantie seit wettbewerbswidrig, weil der Händler etwas verspreche, was er nicht einhalten müsse. Diese Rechtauffassung ist mittlerweile überholt. Heute gilt: Der Händler darf durchaus eine lebenslange Garantie geben, sofern sie seitens des Herstellers glaubwürdig ist.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%