Insolvenzen Auferstehung mit Hindernissen

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Spektakuläre Möglichkeiten

"Die Bilanz ist zweigeteilt", urteilt Jens Décieux, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft des Insolvenz-Portals. Einerseits würden die neuen Sanierungsinstrumente genutzt. Die Zahl der ESUG-Anmeldungen "ist beachtlich, und es gibt etliche Verfahren, die sehr schnell erfolgreich abgeschlossen wurden", so Décieux. Andererseits "ist aber auch die Zahl von Fällen hoch, bei denen die ESUG-Instrumente scheitern". Schon werden Stimmen laut, die Nachbesserungen fordern. Denn das ESUG hat auch das Machtgefüge im Pleitewesen ins Wanken gebracht.

Während altgediente Insolvenzverwalter hinter den Kulissen vor einem "Sittenverfall" warnen, schwärmen Rechtsberater von der Reform. "Teilweise sind die Möglichkeiten spektakulär", lobt etwa Alexander Schröder-Frerkes, Managing Partner der Wirtschaftskanzlei Bird & Bird in Düsseldorf. "Innerhalb der Eigenverwaltung sind grundlegende Strukturänderungen möglich, Schulden können in Beteiligungen am Unternehmen getauscht werden, die Möglichkeiten für einen Börsenrückzug oder für Kapitalerhöhungen wurden erleichtert."

Erheblicher Betreuungsbedarf

Was ändert sich am Insolvenzrecht?

Einziges Manko: Die zuständigen Amtsgerichte würden "derzeit noch sehr unterschiedlich" mit ESUG-Anträgen umgehen, hat Bird-&-Bird-Partner Stefan Gottgetreu beobachtet. Zudem sei der Beratungsbedarf für Unternehmen, die die ESUG-Instrumente nutzen wollen, erheblich. "Schon die Pflichtangaben beim Antrag haben es in sich. Macht die Geschäftsführung hier Fehler, kann das schnell teuer werden oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben", sagt Schröder-Frerkes.

Im Fall der Schuhkette Leiser/Schuhhof lief alles glatt. Die Gruppe aus Augsburg flüchtete im April 2012 unter den Schutzschirm. Das Management konnte weitermachen, wurde aber von dem Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz beaufsichtigt. "Das Unternehmen hatte die falschen Standorte, zahlte zu hohe Mieten und hatte einen Wasserkopf in der Zentrale", sagt Geiwitz. Die Kosten mussten runter, Filialen wurden geschlossen, Leute entlassen.

Grundsätzlich sei die Reform ein richtiger Schritt, sagt Geiwitz. Die Verfahren würden kalkulierbarer. "Weder Schuldner noch Gläubiger konnten sich früher darauf verlassen, dass das Gericht einen Verwalter bestellt, der auf Fortführung des Unternehmens setzt." Diese Angst vor dem Kontrollverlust galt als eine der Hauptursachen für zu späte Antragstellungen, die dann oft zur Abwicklung der Unternehmen führten.

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