Bonn/ Minden Wegen verbotener Preisabsprachen muss der Kaffeeröster Melitta eine Kartellstrafe von 55 Millionen Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe die 2009 von den Wettbewerbshütern verhängte Geldbuße bestätigt, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob Melitta trotz zwischenzeitlich erfolgter Umstrukturierungen im Konzern die Buße zahlen muss. Das Kartellamt hatte 2009 Strafen in Höhe von 160 Millionen Euro gegen drei Kaffeeröster verhängt. Melitta habe gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Kaffeekartell Melitta muss 55 Millionen Euro Strafe zahlen
Der Kaffeeröster Melitta muss wegen verbotener Preisabsprachen eine Kartellstrafe von 55 Millionen Euro zahlen. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts habe Melitta Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
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