Kaiser's Tengelmann Edeka und Verdi setzen Auflagen für Supermarkt-Fusion um

Vorerst ist die Sondererlaubnis zum Verkauf von Kaiser's Tengelmann an Edeka, die Bundeswirtschaftsminister Gabriel erteilt hat, kassiert. Verdi und Edeka haben die Auflagen für die Supermarktfusion bereits erfüllt.

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Leuchtreklame der Supermärkte Edeka und Kaiser's Tengelmann. Die Auflagen von Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel sollen abgearbeitet sein. Quelle: dpa

Düsseldorf Verdi und Edeka haben die Auflagen der juristisch umstrittenen Ministererlaubnis für die Fusion der Supermarktkette mit Kaiser's Tengelmann abgearbeitet. Beide Seiten erzielten auch bei Tarifgesprächen für den Logistik-Standort Nieder-Olm in Rheinland-Pfalz eine Übereinkunft, die unter anderem betriebsbedingte Kündigungen über fünf Jahre ausschließt, wie Verdi am Dienstag mitteilte. Zuvor war dies bereits in Berlin und Brandenburg, Bayern sowie Nordrhein-Westfalen gelungen – damit seien Gabriels Auflagen tarifvertraglich erfüllt. Die Einigung steht indes unter dem Vorbehalt, dass die Ministererlaubnis zum Verkauf von Kaiser's Tengelmann an Edeka in Kraft tritt. Diese steht aber auf der Kippe. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Sondererlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorerst gestoppt. Bleibt es dabei, ist auch die Einigung zwischen Verdi und Edeka Makulatur.

Gabriel hatte mit seiner Ministererlaubnis die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet und damit ein Verbot durch das Bundeskartellamt aufgehoben. Die Sondererlaubnis ist aber mit Auflagen verknüpft, die auf den Erhalt von Arbeitsplätzen abzielen. Auf diese verständigten sich Edeka und die Arbeitnehmer nun.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Sondererlaubnis in einer Eilentscheidung am 12. Juli für rechtswidrig erklärt und sie zunächst außer Kraft gesetzt. Sollte es statt der Fusion zur Zerschlagung von Kaiser's Tengelmann kommen, seien bis zu 8000 der 16.000 Arbeitsplätze in Gefahr, verteidigte Gabriel seine Entscheidung. Das Bundeswirtschaftsministerium und Edeka gehen vor dem Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf vor.

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