Kaiser's Tengelmann Richter geben Kartellamt Rückendeckung

Obwohl Kaiser's Tengelmann längst verkauft ist, beschäftigt das vom Kartellamt verhängte Verbot einer Übernahme durch Edeka weiter die Gerichte. Dabei kann die Behörde nun mit richterlicher Rückendeckung rechnen.

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Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme der Supermarktkette durch Edeka 2015 verboten, da es eine Einschränkung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher befürchtete. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Verkauf der Supermarktkette Kaisers's Tengelmann ist längst Geschichte. Doch der juristische Streit um das vom Bundeskartellamt verhängte Verbot einer Übernahme durch Edeka geht weiter. Dabei kann die Wettbewerbsbehörde mit Rückendeckung vom Oberlandesgericht Düsseldorf rechnen.

Der 1. Kartellsenat signalisierte am Mittwoch, dass er Beschwerden von Edeka und Tengelmann gegen das Kartellamtsveto für unbegründet hält. Die endgültige Entscheidung könnte noch im Laufe des Tages verkündet werden.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka 2015 verboten, da es eine Einschränkung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher befürchtete. Doch war das Veto später durch eine Ministererlaubnis ausgehebelt worden.

Tengelmann und Edeka hielten trotzdem an ihrer Klage gegen die Kartellamtsentscheidung fest. Der Hintergrund: Ein Erfolg vor Gericht würde die Möglichkeit für Schadenersatzklagen gegen die öffentliche Hand eröffnen und möglicherweise Edeka auch künftige Übernahmen erleichtert.

Der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats, Jürgen Kühnen, machte den Lebensmittelhändlern in der mündlichen Verhandlung wenig Hoffnung auf Erfolg ihrer Klagen. Es bestehe kein Zweifel, dass Edeka durch die Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten – in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain – eine marktbeherrschende Stellung gewonnen hätte.

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