Kartellamt Haribo muss Millionenstrafe zahlen

Der Gummibärchen-Produzent Haribo muss wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eine Geldbuße in Millionenhöhe bezahlen.

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Das Bundeskartellamt hat gegen den Süßwarenhersteller Haribo wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein Bußgeld von 2,4 Millionen Euro verhängt. Quelle: dpa


Diese Urteil schmeckt dem Süßwarenhersteller Haribo gar nicht. Das Bundeskartellamt hat wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eine Geldbuße in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro verhängt. Der Gummibären-Produzent hatte sich jahrelang mit drei anderen Süßwarenherstellern über den Verlauf der Verkaufsverhandlungen mit dem Einzelhandel ausgetauscht und damit nach Einschätzung der Kartellwächter den Wettbewerb beeinträchtigt.

Haribo hat die Geldbuße nach Angaben eines Firmensprechers bereits akzeptiert. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch den Schokoriegel-Hersteller Mars, der die Wettbewerbshüter über den gegenseitigen Informationsaustausch der Markenartikler informiert hatte, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Mars profitierte deshalb von der Kronzeugenregelung und ging straffrei aus.

Die Ermittlungen gegen die beiden anderen Süßwarenhersteller dauern noch an, wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte. Betroffen von den Ermittlungen des Kartellamts ist auch der Waldenbucher Schokoladenhersteller Ritter Sport, wie ein Unternehmenssprecher bestätigte. Er betonte, das Unternehmen habe von Anfang an vollumfänglich mit der Wettbewerbsbehörde kooperiert.

Quadratisch, praktisch, 100 Jahre alt
Waldenbuch, im Juni 2012 – Waldenbuch ist eine Kleinstadt im schwäbischen Landkreis Böblingen. Sie hat eine historische Stadtkirche, ein Schloss und etwa 8.500 Einwohner. Und Waldenbuch hat Ritter Sport. Seit 1930 produziert das Familienunternehmen seine Schokolade am Rand des Naturparks Schönbuch, was man bei gutem Wetter im ganzen Ort riechen kann. Jeden Tag verlassen 2,5 Millionen Tafeln das Schokoladenwerk in Waldenbuch. Quelle: dpa
Die Geschichte des Unternehmens beginnt aber in Stuttgart-Bad Cannstatt – vor genau 100 Jahren. Drei Generationen der Familie Ritter haben der Schokolade in diesem Firmen-Jahrhundert ihre ganz eigene Handschrift verliehen.Bildquelle: PR
Der Grundstein für Ritter Sport ist die Liebe: Der Konditor Alfred Eugen Ritter (siehe Bild) und Clara Göttle, Inhaberin eines Süßwarengeschäfts, heiraten 1912 und gründen ihre Schokolade- und Zuckerwarenfabrik in Stuttgart-Bad Cannstatt.Bildquelle: PR
Schokolade ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein gefragtes Gut und die Mitarbeiterzahl wächst schnell. 1930 zieht die Firma aus Platzgründen ins ländliche Waldenbuch. Zwei Jahre später entsteht das zentrale Markenzeichen von Ritter Sport: Clara Ritter hat die Idee, eine Schokolade in Quadratform herzustellen. Sie hat bei den örtlichen Fußball-Anhängern beobachtet, dass die üblichen Schokolade-Langtafeln in ihren Jackettaschen zerbrechen. Deshalb werden die Tafeln in der neuen und damals revolutionären Form „Ritter’s Sport Schokolade“ getauft.Bildquelle: PR
Nach dem Kriegsende 1945 laufen die Maschinen wieder an und 1950 nimmt die Produktion volle Fahrt auf. Nach dem Tod von Firmengründer Alfred Eugen Ritter übernimmt dessen Sohn Alfred Otto 1952 die Leitung des Betriebes in zweiter Generation. Auf dem Bild: Historische Luftaufnahme der Fabrik in Waldenbuch.Bildquelle: PR
In den fünfziger Jahren macht sich das westdeutsche Wirtschaftswunder auch beim Schokoladeproduzenten in Waldenbuch bemerkbar. 1954 zählt der Betrieb über 100 Beschäftigte. 1960 beschließt das Unternehmen, sich auf die quadratischen Tafeln zu konzentrieren.Bildquelle: PR
Bundesweit bekannt wird Ritter Sport ab 1970 mit der Erfindung der ersten Joghurtschokolade Deutschlands und der Fernsehwerbung mit dem einprägsamen Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“.Bildquelle: PR

Der Ritter-Sprecher bezeichnete die sich über Jahre hinziehenden Ermittlungen und die drohende Geldbuße als erhebliche Belastung für das Unternehmen. Unternehmenschef Alfred T. Ritter hatte bereits in einem Zeitungsinterview gewarnt, eine hohe Strafe könne das Ende für das Unternehmen bedeuten.

Nach den Ermittlungen des Kartellamts hatten sich hochrangige Vertriebsmitarbeiter der beteiligten Süßwarenfirmen in den Jahren 2006 und 2007 regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Dabei sei es auch über die Rabattforderungen des Einzelhandels und die geplanten Reaktionen darauf gesprochen worden. Ein derartiger Informationsaustausch sei kartellrechtlich unzulässig betonte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt.

„Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich wie hier im Falle von Haribo nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten handelt.“ Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Haribo bei der Aufklärung mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe, erklärte die Behörde. Haribo selbst betonte, dass es sich um „einen minder schweren Verstoß gegen das Kartellrecht“ gehandelt habe. Dies spiegele sich auch in der vergleichsweise geringen Geldbuße. Das Unternehmen habe inzwischen die Schulung seiner Mitarbeiter intensiviert, sagte ein Sprecher.

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