Kartellamt Millionenstrafe gegen Nivea und Co.

Das Bundeskartellamt verhängt gegen sechs deutsche Hersteller von Kosmetikartikeln ein Millionenbußgeld. Grund: Jahrelange Absprachen über Rabatte oder geplante Preiserhöhungen.

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Auch Nivea's Mutterkonzern, die Beiersdorf AG, ist unter den bestraften Konzernen. Quelle: dpa

Bonn Das Bundeskartellamt hat Bußgelder gegen weitere führende Hersteller von Drogerieartikeln verhängt, weil sie unerlaubt Informationen ausgetauscht und damit den Wettbewerb beeinträchtigt haben. Sechs Unternehmen der Branche und der Markenverband müssen rund 39 Millionen Euro zahlen. In einer ersten Runde waren bereits Strafen in Höhe von etwa 24 Millionen Euro verhängt worden

Führende Markenartikelhersteller hätten sich jahrelang bei offiziellen Verbandssitzungen über Preiserhöhungen, Rabattforderungen und die Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Gemauschelt wurde demnach im Arbeitskreis "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" (KWR). Colgate Palmolive hatte die Behörden schließlich informiert, das Unternehmen muss deshalb keine Strafe zahlen.

Anders erging es einer ganzen Reihe bekannter Hersteller: Unter anderem Henkel, Johnson & Johnson, Unilever und Reckitt Benckiser wurden bereits zwischen 2008 und 2011 zur Kasse gebeten, nun traf es unter anderem Beiersdorf und den US-Konsumgüterriesen Procter & Gamble. Im Fall des Nivea-Herstellers Beiersdorf wurde das Verfahren bereits einvernehmlich beendet, der Bußgeldbescheid ist hier rechtskräftig. Die übrigen Firmen können noch Einspruch einlegen.

L'Oreal Deutschland will sich wehren. Die Firma habe sich in keiner Weise an einem wettbewerbsbeschränkenden Informationsaustausch beteiligt, erklärte L'Oreal am Abend. "Es ist jedem Mitarbeiter von L'Oreal Deutschland untersagt, direkt oder indirekt mit Mitbewerbern sensible Informationen auszutauschen, die den Wettbewerb verfälschen könnten." L'Oreal Deutschland weise die Beschuldigungen des Bundeskartellamtes zurück und werde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Auch Procter & Gamble will das Bußgeld nicht akzeptieren. "Wir werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen", sagte eine Sprecherin dem "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe). Es sei ein wesentlicher Grundsatz des Unternehmens, "sich an Wortlaut und Zweck der Gesetze zu halten, wo immer wir operieren". .

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