Kartellbildung Weitere Millionenklagen um Schadenersatz gegen Zuckerhersteller

Zucker ist ein regulierter Milliardenmarkt mit wenig Wettbewerb. Die großen Drei der Branche in Deutschland sehen sich zahlreichen Klagen gegenüber. Lebensmittelhersteller wollen Schadenersatz wegen Kartellbildung erstreiten.

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Eine süße Verführung - die derzeit viel Ärger macht. Quelle: dpa

Die drei Branchenriesen auf dem deutschen Zuckermarkt stehen in immer mehr Prozessen um millionenschwere Schadenersatzforderungen vor Gericht. Am Landgericht Mannheim begannen am Freitag sechs Verfahren, in denen Lebensmittelhersteller gegen Südzucker und Nordzucker vorgehen. Sie werfen den Unternehmen vor, jahrelang wegen Kartellabsprachen überhöhte Preise verlangt zu haben. Grundlage sind Bußgelder des Bundeskartellamts gegen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen (Diamantzucker) aus dem Jahr 2014 in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro wegen Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen. Pfeifer & Langen ist in den aktuellen Mannheimer Verfahren nur als sogenannter Streithelfer beteiligt.

Wie in anderen vor dem Landgericht bereits laufenden Verfahren hält es die Kammer für sinnvoll, Gutachten zur Frage einzuholen, ob den Klägern ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Beide Seiten hatten ihre Positionen bereits durch eigene Gutachten zu untermauern versucht.

In den jetzt begonnenen Verfahren fordert der Schokoladenhersteller Rübezahl rund 3 Millionen Euro. Der Feinkostproduzent Hengstenberg macht einen Schaden von knapp 1,2 Millionen Euro geltend und der Bonbonhersteller Kalfany fordert rund 1,9 Millionen Euro. Weitere Kläger sind die Paulaner Brauerei (871 000 Euro), Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft (früher Lauterecker Fruchtsaft, 6,2 Millionen Euro) und der Lebensmittelhersteller Jung & Schmitt (1,6 Millionen Euro).

Eine weitere Klage in Mannheim betreibt unter anderem der Süßwarenhersteller Katjes, der 37 Millionen Euro Schaden geltend macht. Die höchste Summe will der Lebensmittelkonzern Nestlé mit 50 Millionen Euro erstreiten.

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In allen Verfahren am Freitag, die der Vorsitzende Richter Andreas Voß nacheinander aufrief, saßen sich dieselben Anwälte gegenüber. Die Klägerseite verwies jeweils auf zu hohe Zuckerpreise wegen fehlenden Wettbewerbs.

Die Gegenseite bezweifelte grundsätzlich, dass es ohne Gebietsabsprachen niedrigere Preise gegeben hätte. Weil Transportkosten bei Zucker eine große Rolle spielten, gebe es zwangsläufig eine Aufteilung der Gebiete. Ein Lebensmittelwerk, das wenige Kilometer von einer Südzuckerfabrik entfernt produziere, könne nicht preisgünstiger von Nordzucker beliefert werden, argumentierten die Anwälte beider Unternehmen.

Die Verhandlungen werden mit Verkündungsterminen am 2. Dezember fortgesetzt.

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