Kartellklagen „Schleckerfrauen“ sollen profitieren

Fünf Jahre nach der Pleite der Drogeriekette Schlecker ist noch kein Ende des Insolvenzverfahrens in Sicht. Von Kartellklagen gegen Lieferanten sollen dem Insolvenzverwalter zufolge ehemalige Mitarbeiter profitieren.

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Eine Mitarbeiterin der Drogeriekette Schlecker reißt das Firmelogo von der Eingangstür einer Filiale: Das Insolvenzverfahren zieht sich weiter hin. Quelle: dpa

Düsseldorf/Ulm Einstige Beschäftigte der vor fünf Jahren pleite gegangenen Drogeriemarktkette Schlecker könnten nach Einschätzung des Insolvenzverwalters von Kartellklagen gegen frühere Lieferanten des Unternehmens profitieren. Schadenersatzzahlungen kämen in erster Linie den rund 27.000 früheren Beschäftigen von Schlecker zugute, sagte Arndt Geiwitz der „Wirtschaftswoche“. Die weitaus meisten von ihnen sind Frauen.

Insgesamt werde das Insolvenzverfahren aber wohl noch vier bis fünf Jahre dauern, sagte Geiwitz. Er hatte kürzlich weitere ehemalige Schlecker-Lieferanten wegen illegaler Preisabsprachen verklagt. „Wir gehen gegen die Beteiligten aus fünf Kartellen gerichtlich vor, darunter sind Hersteller von Kaffee, Süßwaren, Drogerieartikeln und Waschmitteln“, sagte der Insolvenzverwalter.

Die Schlecker-Lieferanten waren von den Wettbewerbsbehörden der illegalen Preisabsprache für schuldig befunden worden. Die Forderungen des Insolvenzverwalters belaufen sich auf 335 Millionen Euro ohne Zinsen.

Firmenpatriarch Anton Schlecker muss sich wegen vorsätzlichen Bankrotts ab 6. März vor Gericht verantworten. Der 72-Jährige soll sein Vermögen auf illegale Weise vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und Millionen beiseite geschafft haben.

Geiwitz sagte der „Wirtschaftswoche“, Schlecker sei sicherlich „beratungsresistent“ gewesen und habe zu spät auf die Krise seines Unternehmens reagiert. „Aber Herr Schlecker hat sich nicht aus der Verantwortung gestohlen.“ So habe die Familie viel Kapital in die Firma investiert, als es schon bergab ging.

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