Kellerhals-Klage vor Gericht Der große Metro-Showdown

Eine Richterin entscheidet heute über die Zukunft der Metro. Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals klagt gegen die geplante Aufspaltung des Handelskonzerns. Setzt er sich durch, bricht der ganze Börsenfahrplan zusammen.

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Der Media-Markt-Gründer will die Aufspaltungspläne des Metro-Chefs stoppen. Quelle: dpa

Düsseldorf Metro-Chef Olaf Koch und Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals sind vor Gericht schon oft gegeneinander angetreten. Mal ging es um die Bestellung von Geschäftsführern bei der Media-Saturn-Holding, mal um die Eröffnung neuer Standorte, mal um Zukäufe im Ausland oder die Einrichtung eines Beirats.

Doch kein Gerichtsstreit hatte eine so weitreichende Bedeutung wie das Verfahren, das am heutigen Donnerstag ab 11.30 Uhr im Saal A 01 des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ausgetragen wird. Unter dem Aktenzeichen I-6 AktG 1/27 geht es um nicht weniger als die geplante Aufspaltung des MDax-Konzerns Metro in zwei selbstständige Aktiengesellschaften. Sollte sich Kellerhals mit seiner Klage gegen die Aufteilung durchsetzen, stände eins der wichtigsten strategischen Projekte in der Geschichte der Metro auf dem Spiel.

Im März 2016 hatte die Metro angekündigt, dass sie sich aufspalten will – in einen Lebensmittelhändler mit der Supermarktkette Real und dem Großhandelsgeschäft unter der Marke Metro und in einen Elektronikhändler mit den Ketten Media Markt und Saturn, der unter dem neuen Namen Ceconomy firmen soll. Beide Teile sollen selbstständig an der Börse und perspektivisch auch im MDax notiert sein. „Wir haben künftig eine klare und fokussierte Investmentthese für beide Aktien“, warb Koch für die Trennung.

Auf der Hauptversammlung in diesem Februar konnte er damit die Aktionäre überzeugen – zumindest zum größten Teil. Mit einer Mehrheit von 99,95 Prozent des vertretenen stimmberechtigten Kapitals stimmten sie den Aufspaltungsplänen zu. Als „Befreiungsschlag“ lobte Jella Benner-Heinacher, Sprecherin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, die Entscheidung.

Doch wer dachte, damit sei der Rest Formsache, der sah sich rasch getäuscht. Einige Aktionäre klagten gegen die Aufspaltung, unter ihnen eben auch Kochs Erzfeind Kellerhals. Er wirft der Metro vor, ihn entmachten und letztlich enteignen zu wollen. „Einen Mitgesellschafter von Metro AG vorsätzlich zu schädigen, zeigt von kriminellen Handlungen der Metro-Vorstände“, schreibt er auf seiner Website.

Der Milliardär Kellerhals hält an der Media-Saturn-Holding rund 21 Prozent der Anteile, besitzt aber als Mitgründer von Media Markt historische Veto-Rechte in vielen Bereichen. Seit Jahren liegt er mit der Metro über Kreuz und liefert sich einen Machtkampf mit der Unternehmensführung. Unter anderem stritt er vergeblich dafür, Media-Saturn-Chef Pieter Haas von seinem Posten zu entfernen.

Kellerhals fürchtet nun offenbar, dass die Aufspaltung seine Mitspracherechte weitgehend beschneidet. Nicht ganz zu Unrecht: Metro hat schon angedeutet, dass weiteres Wachstum im Elektronikbereich zwar unter dem Ceconomy-Dach, aber eben außerhalb von Media-Markt-Saturn geschehen könnte. Ganz bewusst hat die Metro auch das Lebensmittelgeschäft ausgegliedert und nicht den Elektrohandel. Denn eine Abspaltung der Media-Saturn-Holding hätte ganz direkt die Rechte von Kellerhals betroffen – und juristisch völlig unberechenbare Folgen gehabt

Bisher macht das Metro-Management auf Optimismus. „Wir sehen uns gut gerüstet für jegliche juristische Auseinandersetzung“, gab Koch im März zu Protokoll. „Wir gehen unverändert davon aus, dass die Spaltung Mitte 2017 wirksam wird.“


Metro will Aktie schon im Juli spalten

Das Gericht wird dann die Freigabe geben, wenn das sogenannte Vollzugsinteresse der Aufspaltung das Aufschubinteresse überwiegt, wie es im Juristendeutsch heißt. Dabei sind auch die wirtschaftlichen Interessen des Beklagten zu berücksichtigen. Es geht also darum, ob der Metro durch den Aufschub ein Imageschaden, eine Abwanderung von Mitarbeitern oder Kosten durch die Wiederholung der Hauptversammlung drohen.

Außerdem geht es auch um die wirtschaftlichen Interessen der Aktionäre, die nicht klagen. Da verweist die Metro darauf, dass auf der Hauptversammlung eine überwältigende Mehrheit der Spaltung zugestimmt habe. Wenn also alles glatt gehen und die Richter der Freigabe zustimmen sollten, wird die Spaltung im Handelsregister angemeldet. Bis zur Eintragung im Handelsregister dauert es etwa zwei bis drei Wochen. In der Zeit geht das Management auf Roadshow, um für die beiden neuen Unternehmen zu werben.

Mit der ersten Börsennotiz der beiden Unternehmen wird nach der Roadshow dann noch im Juli gerechnet. Dann wird es zwei Metro-Aktien an der Börse geben: Das Papier der Ceconomy sowie die Aktie der neuen Metro. Jeder bisherige Aktionär der bisherigen Metro AG bekommt dann jeweils ein Papier von beiden neuen Gesellschaften.

Gespräche mit Kellerhals zu einer außergerichtlichen Einigung habe es bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht gegeben, hatte Metro stets betont. Koch zeigt sich zuletzt aber optimistisch: Er sehe dem Gerichtstermin „absolut zuversichtlich entgegen“, sagte er noch Ende Mai. Bei Kellerhals kam das nicht gut an: „Metro ist in einer glücklichen Lage, sie kennt schon das Ergebnis der Gerichtsentscheidungen“, kritisierte er auf seiner Website.

Sollte Richterin Barbara Müller-Mann-Hehlgans vom sechsten Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf der Metro jedoch wider Erwarten nicht die beantragte Freigabe für die Aufspaltung geben und stattdessen der Argumentation von Kellerhals' Anwälten folgen, bricht der ganze Fahrplan zusammen.

Dann müsste Metro entlang der Urteilsbegründung die Beschlüsse zur Aufspaltung neu formulieren und erneut der Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen. Wie es dann zeitlich weitergeht ist völlig unklar. Und Erich Kellerhals hätte ein weiteres Mal Olaf Koch den Tag verdorben.

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