Kompromiss nicht in Sicht Gericht entscheidet über Media-Saturn-Chef

Der verbale Krieg lief über Jahre, zuletzt über konkurrierende Stellenausschreibungen. Nun entscheidet ein Gericht über die Bestellung eines neuen Geschäftsführers für Media-Saturn - und trennt so die streitenden Eigner.

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Wird er sich mit seiner unkonventionellen Art durchsetzen? Erich Kellerhals, Minderheitseigentümer der Media-Saturn-Holding, platzierte zuletzt Stellenanzeigen entgegen der Gesellschaftsentscheidungen. Quelle: dpa

Ingolstadt Im Rechtsstreit zwischen den Media-Saturn-Gesellschaftern über die Abberufung von Geschäftsführer Pieter Haas sollen in gut drei Wochen die Weichen gestellt werden. Am 14. August will das Landgericht Ingolstadt verkünden, ob Minderheitseigner Erich Kellerhals den von Hauptgesellschafter Metro bestellten Manager per Einstweiliger Verfügung aus dem Amt entfernen lassen kann oder nicht. Eine gütliche Einigung sei derzeit nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl am Dienstag. Zuvor hatte er den Streithähnen einen Kompromiss vorgeschlagen - erfolglos.

Der Düsseldorfer Handelskonzern und Kellerhals mit seiner Gesellschaft Convergenta bekriegen sich seit Jahren. Gegenseitige Vorwürfe sind ebenso an der Tagesordnung wie Gerichtstermine. Kellerhals, einer der Mitgründer von Europas größter Elektrohandelskette, hält zwar nur knapp 22 Prozent an Media-Saturn, hat aber umfassende Veto-Rechte. Im Frühjahr suchte er per Online-Stellenanzeige nach einem Nachfolger für den amtierenden Chef. Dieser warf die Brocken hin, und Haas kam in die Media-Saturn-Geschäftsführung. Entsandt hatte ihn der Handelsriese Metro, der mit rund 78 Prozent die klare Mehrheit besitzt. Gegen diesen Schritt wehrt sich Kellerhals, weil Haas, der bereits von 2009 bis 2013 der Media-Saturn-Geschäftsführung angehörte, 2013 fristlos gekündigt und Media-Saturn so im Stich gelassen habe. Zudem stört Kellerhals, dass Haas damals zur gegnerischen Seite gewechselt sei, nämlich in den Metro-Vorstand.

Richter Kliegl wies darauf hin, dass die Metro laut Gesellschaftsvertrag grundsätzlich einen Geschäftsführer "aus dem eigenen Stall" bestellen könne. Da es sich um einen komplexen Sachverhalt handle, seien noch "eine ganze Reihe von Punkten" zu bedenken, ehe die Kammer über den Antrag auf Einstweilige Verfügung entscheiden könne.

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