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KommentarKonzern wird abgewickelt: Arm dran mit Neckermann

von Henryk Hielscher

Neckermann macht wohl nichts mehr möglich: Die Hoffnungen auf eine Rettung des Frankfurter Handelshauses schwinden. Zwar laufen noch Gespräche mit einem Investor, doch parallel beginnt die Abwicklung des Traditionsversenders.

Kodak

Mit dem US-Kamerahersteller Eastman Kodak fällt ein Traditionsunternehmen mangels Innovationen dem harten Wettbewerb zum Opfer. Der Erfinder der Digitalkamera und Pionier der Fotografie musste im Januar 2012 Insolvenz anmelden. Auch bei der digitalen Fotografie war Kodak Mitte der 70er Jahre der Pionier - damals präsentierte die Firma die erste Digitalkamera in der Größe eines Toasters. Die Konkurrenz in Asien allerdings entwickelte die Technik weiter. Der Abstieg von Kodak begann um die Jahrtausendwende.

George Eastman (1854-1932) hat die Fotografie revolutioniert: In den 1880er-Jahren entwickelte der amerikanische Unternehmer einen mit einer lichtempfindlichen Emulsion überzogenen Papierfilmstreifen als Ersatz für Foto-Platten. Aus der Eastman Dry Plate Company wurde 1888 die Firma Kodak, die sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Rollfilmen und Kameras. Kodak ist ein reiner Fantasiename - er sollte kurz, einprägsam und überall auf der Welt auszusprechen sein.

Seit 2003 schloss die Firma 13 Werke und 130 Labore. Kodak entließ insgesamt 47.000 Beschäftigte, heute sind es noch weltweit 18.000. Der Börsenwert von Kodak betrug zuletzt noch 150 Millionen Dollar, nachdem die Firma mehr als 70 Jahre lang zu den im Dow Jones gelisteten 30 Unternehmen gehört hatte. Zuletzt hatte die New Yorker Börse der Firma mit dem Ausschluss gedroht, weil der Kurs der Aktie an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen unter der Schwelle von einem Dollar gelegen hatte.

Im ersten Halbjahr 2013 will Kodak nun den Weg aus der Insolvenz schaffen. Ein neues und größeres Rettungspaket von zehn Investoren werde dem Unternehmen ermöglichen, die Umstrukturierung bis dahin abzuschließen, teilte der Konzern im November mit. Das neue Paket umfasst demnach 830 Millionen Dollar (641 Millionen Euro) und ersetzt das bisherige, durch das Kodak Kredite im Umfang von 793 Millionen Dollar hätte bekommen sollen. Das Insolvenzgericht muss der Finanzierung durch die Investoren noch zustimmen. Außerdem muss Kodak zuvor seine Patente für digitale Fotos um mindestens 500 Millionen Dollar verkaufen.

Bild: dpa

"Das gilt auch in schwierigen Zeiten: Wer bei uns bestellt, kann ruhig schlafen“, verheißt der Versandhändler Neckermann derzeit auf seiner Internetseite. Mit der Ruhe dürfte es nun allerdings vorbei sein: Die Insolvenzverwaltung des Unternehmens teilte den rund 2000 Mitarbeitern mit, dass sie zum 1. Oktober 2012 freigestellt werden. Die bisherigen Versuche, einen Investor zu finden, seien gescheitert. Kurz: Neckermann wird abgewickelt.

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Zwar bleibt noch ein letzter Hoffnungsschimmer: Aktuell finden demnach Gespräche mit einem letzten möglichen Investor statt. Doch die Erfolgsaussichten gelten offenbar auch intern als überschaubar. Bereits die Ankündigung der Abwicklung wird weitere Kunden verschrecken – und dürfte entsprechend wohlüberlegt sein.

Das müssen Neckermann-Kunden jetzt wissen

  • Was wird aus bestellter Ware?

    Neckermann gab Mitte Juli bekannt, den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu wollen - obwohl der Eigentümer dem Unternehmen weitere Zuschüsse für die Sanierung verweigert. Grundsätzlich gilt deswegen nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS): Wer bestellt hat, muss auch beliefert werden. Bei endgültiger Eröffnung einer Insolvenz sollten aber Ansprüche aus Anzahlungen oder etwa Gutscheinen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

  • Was passiert mit Vorauszahlungen und bei vereinbarten Ratenzahlungen?

    Laut VZS gehen An- und Vorauszahlungen bei einer Insolvenz im schlimmsten Fall in die Konkursmasse über. Der Insolvenzverwalter kann aber entscheiden, ob solche teilweise erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Lehnt der Insolvenzverwalter dies jedoch ab, besteht für Verbraucher nur die Hoffnung, aus der Konkursmasse befriedigt zu werden. Verbraucher sind jedoch nachrangige Gläubiger. Die Chancen sind deswegen allgemein schlecht. Verbraucher, die Waren auf Raten gekauft haben, müssen weiter zahlen. Auch auf Rechnung erworbene Ware muss bei Erhalt gezahlt werden.

  • Welche Gewährleistung gilt für bestellte Produkte?

    Grundsätzlich sind Verbraucher beim Kauf eines Produkts für zwei Jahre durch die gesetzliche Gewährleistung gegen Sachmängel geschützt. Dieser Anspruch gilt gegenüber dem Händler - also Neckermann - trotz Insolvenz. Die Pflicht erlischt laut VZS erst, wenn die Firma endgültig ihren Geschäftsbetrieb aufgibt. Gegebenenfalls kann auch während einer Insolvenz damit gerechnet werden, dass Fehler an Produkten behoben werden. Allerdings ist die Lage bei Insolvenzen von Firmen häufig unübersichtlich. Auch mit Gewährleistungsansprüchen stehen Kunden bei einer endgültigen Insolvenz ganz am Ende der Schlange der Gläubiger.

  • Besteht neben der Gewährleistung auch weiter Garantie?

    Ja. Denn hier handelt es sich um einen Haftungsanspruch, den der Verbraucher gegenüber dem Hersteller eines Produkts hat - also nicht gegenüber dem Händler Neckermann. Hersteller geben Garantien für ihre Waren teils für viele Jahre über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ab. Dadurch wollen sie das Vertrauen der Kunden in ihre Produkte stärken. Dieses Versprechen bleibt von der Insolvenz Neckermanns und seiner ungewissen Zukunft unberührt.

Offenbar könnten allenfalls noch Teile des Konzerns verkauft werden. In der Branche wir darüber spekuliert, dass die Markenrechte an Neckermann auf Interesse stoßen könnten. Anfang der Woche war bereits bekannt geworden, dass es für den Neckermann Übergrößen-Ableger Happy-Size ein Happy End beim Pforzheimer Klingel-Versand gibt.

Ein Sprecher der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründete die nun erfolgte Abwicklungsankündigung für das Kerngeschäft indes mit insolvenzrechtlichen Gründen. „Die Abwicklung musste begonnen werden, damit sie rechtzeitig bei den Ämtern ankommt. Damit werden negative Folgen für die Beschäftigten etwa beim Arbeitslosengeld vermieden“, hieß. Zum 1. Oktober läuft das von der Arbeitsagentur über drei Monate gezahlte Insolvenzgeld aus. Aus eigener Kraft kann Neckermann die Löhne und Gehälter der Beschäftigten nicht mehr zahlen.

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Das mögliche Ende des Traditionsversenders käme wenig überraschend. Schon beim früheren Konkurrenten Quelle scheiterten einst alle Rettungsbemühungen, jüngst wurde auch die Abwicklung der Versandsparte des Drogerieimperiums Schlecker bekannt gegeben. Entsprechend kritisch sah von vornherein die Lage bei Neckermann aus. "Ohne einen Investor ist bei Neckermann.de im Herbst Schluss", hatte Geschäftsführer Henning Koopmann bereits im August in der WirtschaftsWoche gewarnt. „Aus eigener Kraft“, so Koopmann damals „können wir es nicht schaffen."

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Nach dem Insolvenzantrag konnte lediglich das Kerngeschäft stabilisiert werden, für eine tiefgreifende Sanierung reichten weder Zeit noch Möglichkeiten der Insolvenzverwalter. Und potentiellen Investoren fehlte offenkundig die Fantasie, wie sich das seit Jahren defizitäre Geschäft wieder drehen lässt. „Nach monatelangen Gesprächen mit potenziellen Investoren, konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Investor gefunden werden“, teilte das Unternehmen heute mit. Kein Wunder: Die Kosten bei Neckermann galten in der Branche als zu hoch, Lagerhaltung und Logistik als überdimensioniert, das Warenwirtschaftssystem als veraltet.

Auch die Zusammenarbeit mit etlichen externen Vertriebspartnern gestaltete sich problematisch. Vor der Insolvenz waren rund 170 Shopbetreiber, die ihre Waren über das Neckermann-Portal verkaufen, für rund 20 Prozent der Umsätze verantwortlich. Namhafte Anbieter wie der Schuhhändler Görtz oder der Mode-Spezialist Eterna zogen sich dann jedoch zurück. „Eine weitere Belieferung sehen wir eher kritisch zumal  uns das zukünftige Geschäftsmodell nicht bekannt ist“, kritisierte etwa Eterna-Geschäftsführer Peter Rentsch gegenüber der WirtschaftsWoche.

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