Küchenhersteller Gericht strebt schnelle Entscheidung bei Alno an

Über den Insolvenzantrag des Küchenherstellers Alno will das Amtsgericht Hechingen möglichst schnell entscheiden. Sollten nicht weitere Anhörungen notwendig werden, könne eine Entscheidung schon bis Freitag fallen.

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Über den Insolvenzantrag des Küchenherstellers will das zuständige Amtsgericht Hechingen möglichst schnell entscheiden. Quelle: dpa

Hechingen/Pfullendorf Das Amtsgericht Hechingen will den Insolvenzantrag des Küchenherstellers Alno genau unter die Lupe nehmen. Der Antrag auf Sanierung des Unternehmens in Eigenregie sei sehr umfangreich und müsse geprüft werden, sagte der zuständige Insolvenzrichter am Donnerstag auf Anfrage. Eine Entscheidung solle möglicherweise schon bis Freitag fallen, wenn nicht weitere Anhörungen notwendig seien.

Nach jahrelangem Kampf gegen die finanzielle Misere hatte der börsennotierte Konzern mit Sitz in Pfullendorf die Notbremse gezogen und die Restrukturierung in Eigenregie beantragt. Der Unterschied zum klassischen Insolvenzverfahren besteht unter anderem darin, dass das strauchelnde Unternehmen das Ruder nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben muss. Hat das Unternehmen gute Überlebenschancen und sind Gläubiger und Gericht einverstanden, kann die Geschäftsleitung im Amt bleiben. Ein sogenannter Sachwalter überprüft dabei die Fortschritte.

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