Lidl erleidet Schlappe Gericht weist Kündigung eines Betriebsrats zurück

Ohne vorherige Abmahnung sprach Lidl einem Betriebsratsmitglied eine außerordentliche Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Augsburg hat dies nun für unwirksam erklärt, der Sachverhalt hätte dafür nicht ausgereicht.

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Das Unternehmen hatte einem 41-jährigen Mitarbeiter eines Zentrallagers mit der Begründung gekündigt, er habe einen Vorgesetzten und einen weiteren Mitarbeiter beleidigt. Quelle: dpa

Augsburg Eine vom Discounter Lidl ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegen ein Betriebsratsmitglied ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Augsburg am Donnerstag entschieden. Ohne vorherige Abmahnung hätte die Kündigung nicht erfolgen dürfen, urteilte das Gericht. Dafür habe der Sachverhalt nicht ausgereicht.

Das Unternehmen hatte dem 41-jährigen Mitarbeiter eines Zentrallagers im Landkreis Augsburg mit der Begründung gekündigt, dass er einen Vorgesetzten und einen weiteren Mitarbeiter beleidigt haben soll. Der Mann bestritt dies. „Durch die Beweiserhebung war nicht zu klären, ob die Äußerungen gefallen sind oder nicht“, begründete der Vorsitzende Richter schließlich die Entscheidung der Kammer.

Lidl wollte erwirken, dass die für die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes nötige – und in diesem Fall verwehrte – Zustimmung durch den Betriebsrat gerichtlich ersetzt werden kann. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre“, sagte Lidl-Anwalt Frank Hahn der Deutschen Presse-Agentur. Dennoch werde man die Entscheidung der Kammer akzeptieren und die Begründung nun prüfen.

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