Louboutin-Schuhe Kein Markenschutz für rote Sohlen

Darf nur Louboutin edle Schuhe mit roten Sohlen verkaufen? Ein Schweizer Gericht sieht das anders und hat die Beschwerde des französischen Designers zurückgewiesen. Doch der Fall beschäftigt die Justiz weiter.

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In einigen Ländern sind die roten Sohlen geschützt. In der Schweiz nicht. Quelle: dpa

Lausanne Der Edelschuhhersteller Louboutin kann sich sein Erkennungszeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des französischen Designers gegen einen früheren Bescheid ab, wie es am Freitag mitteilte. Schließlich böten auch andere Schuhhersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an, hielten die Richter fest.

Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekoratives Element wahr, nicht als Markenzeichen. Ob die Richter Frauen gefragt hatten, die mehrere Hundert Euro für Louboutin-Schuhe hingelegt hatten, blieb offen. In einigen Ländern sind die roten Sohlen geschützt. Deshalb hat Louboutin billigere Imitatoren verklagt. Die protestierten, und der Streit ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort steht ein Urteil noch aus.

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