Lufthansa Lotsen-Gewerkschaft siegt

Die Dauerfehde geht in die nächste Runde: Das Hessische Landgericht hat jetzt der Lotsen-Gewerkschaft Recht gegeben – sie müsse keinen Schadensersatz für ausgefallene Flüge leisten. Doch endgültig entschieden ist nichts.

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Lufthansas Standpunkt: Die Airline sieht sich den Arbeitskampfmaßnahmen der Lotsengewerkschaft bei der Deutschen Flugsicherung wehrlos ausgesetzt und ist nicht bereit, die wirtschaftlichen Schäden zu tragen. Quelle: Reuters

Frankfurt In der juristischen Dauerfehde mit der Lufthansa hat die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) einen weiteren Etappensieg errungen. Sie muss vorerst keinen Schadenersatz für rund 1700 Flüge zahlen, die im Februar 2012 in Folge des Vorfeldstreiks auf dem Frankfurter Flughafen ausgefallen waren.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die von Air Berlin und dem Flughafenbetreiber Fraport unterstützte Berufungsklage in zweiter Instanz abgewiesen. Die Unternehmen hatten zusammen mehr als 9,5 Millionen Euro von der kleinen Spartengewerkschaft verlangt.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ ausdrücklich die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Dort liegen bereits zwei ähnliche Klagen wegen anderer Streikaktionen der GdF, bei denen auch die Lufthansa betroffen war. Die Airline sieht sich den Arbeitskampfmaßnahmen der Lotsengewerkschaft bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) oder wie in diesem Fall beim Flughafenbetreiber Fraport wehrlos ausgesetzt und ist nicht bereit, die wirtschaftlichen Schäden zu tragen.

In den vorherigen Fällen ging es um einen Unterstützungsstreik der Fluglotsen für Vorfeldleute am Flughafen Stuttgart sowie um nur angedrohte Ausstände der Lotsen in der DFS-Zentrale in Langen. Allein die Ankündigung hatte aber zu einer Vielzahl von Flugstornierungen geführt. Bislang hat die GdF in allen drei Fällen in jeweils zwei Instanzen Recht bekommen.

Im aktuellen Fall entschied das Gericht, die Fluggesellschaften seien nicht direkt bestreikt worden. Als sogenannte Drittbetroffene könnten sie keine Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft stellen.

Laut einer Sprecherin hat das Bundesarbeitsgericht für die beiden bereits in Erfurt vorliegenden Fälle noch keinen Termin festgelegt. Denkbar sei, alle drei Sachen zusammen zu beraten, möglicherweise um die Jahreswende 2014/2015.

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