Markenrecht Ritter Sport kämpft ums Quadrat

Nach einer Schlappe vor dem Bundespatentgericht hofft der Mittelständler auf die Gnade des Bundesgerichtshofs. Der Milka-Hersteller Mondelez hatte zuvor erfolgreich Ritters Quadrat-Monopol angefochten.

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Hamburg „Quadratisch. Praktisch, Gut.“ Seit Jahrzehnten wirbt der Schokoladenhersteller Ritter Sport mit dieser einfachen Formel für seine quadratischen Tafeln. Doch am Bundesgerichtshof steht der Dreiklang am heutigen Mittwoch zur Disposition.

Ab 11 Uhr beraten die Richter darüber, ob der mittelständische Schokoladen-Hersteller die Quadratform als einziger Hersteller nutzen darf. Ritter Sport zieht in die letzte Schlacht um seine wichtigstes Alleinstellungsmerkmal.

Gegner ist der mächtige Milka-Konzern Mondelez. Die Amerikaner hatten in der Vorinstanz beim Patentgericht erreicht, dass Ritter Sport die Markenrechte am Quadrat aberkannt wurden – ebenso wie Dextro Energy. Die Richter argumentierten damals, die Quadratform sei schlichtweg eine technische Lösung. Sie sei eine Sonderform des Rechtecks, das bei Schokolade die Lagerung und den Transport vereinfache. Damit schließe der Gesetzestext einen Markenschutz aus: „Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist”, heißt es im Markengesetz.

Eine besondere Schlappe für Ritter liegt im Detail: Die Richter griffen sogar den Gründungsmythos auf, wonach die Familie Ritter die Quadratform 1932 einführte, damit die Schokolade in die Taschen von Sportfans passte. „Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjackett-Tasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel”, soll Clara Ritter der Legende nach vorgeschlagen haben.

Ausgerechnet dieses Argument griffen die Patentrichter auf. Das Bundesgericht fasst die Argumentation der Vorinstanz so zusammen: „Die regelmäßige Form biete praktische Vorteile bei der Lagerung, dem Transport und der Portionierung von Tafelschokolade. Eine quadratische Schokoladentafel lasse sich außerdem besser als eine rechteckig-längliche Tafel in einer Jackentasche mitführen.“

Versagt auch die letzte Instanz Ritter den seit Jahrzehnten eingetragenen Schutz, hat das Folgen: „Abhängig von der Entscheidung des BGH dürfen auch andere Hersteller von Schokolade ihre Ware als Quadrate verpacken“, meint Andreas Brommer, Anwalt für Markenrecht bei Kleiner Rechtsanwälte in Stuttgart. Die Hürden für den Schutz von dreidimensionalen Marken lägen hoch - und seien vom Europäischen Gerichtshof zuletzt sogar noch weiter angehoben worden.

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