Nach Hauptversammlung Klage gegen Rhön-Klinikum

Das kommt nicht alle Tage vor: Ein Anteilseigner von Rhön-Klinikum hat wohl Klage gegen Beschlüsse der letzten Hauptversammlung eingereicht. Der Kritiker will sich gegen Aktienrückkäufe und Personalentscheidungen wehren.

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Nicht alle wollen dem Weg folgen, den die Mehrheit der Anteilseigner bei Rhön-Klinikum nun geebnet hat. Quelle: Reuters

Frankfurt Der fränkische Krankenhauskonzern Rhön-Klinikum ist mit einer Klage gegen Beschlüsse auf seiner Hauptversammlung konfrontiert. Gegen die Beschlüsse vom 12. Juni sei eine Anfechtungsklage eingereicht worden, teilte das Unternehmen aus Neustadt an der Saale am Dienstag mit. Diese richte sich unter anderem gegen den geplanten Aktienrückkauf und den Einzug von Ludwig Georg Braun, den Aufsichtsratschef des Medizintechnikkonzerns B. Braun, in das Rhön-Kontrollgremium. Rhön-Klinikum kündigte an, sich gegen die Klage zu verteidigen. Das Unternehmen halte die Beschlüsse der Hauptversammlung für rechtmäßig. Angaben zum Kläger machte der Konzern nicht.

Die Rhön-Aktionäre hatten auf ihrem Treffen im Juni beschlossen, dass Rhön Aktien im Wert von rund 1,7 Milliarden Euro zurückkauft und diese danach einzieht. Das Grundkapital halbiert sich dadurch in etwa. Die Aktionäre wählten zudem Ludwig Georg Braun in den Rhön-Aufsichtsrat. Einige Kleinaktionäre hatten an seiner Nominierung heftige Kritik geübt. B. Braun hält rund 18 Prozent an Rhön.

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