Preis-Falle Verbraucherschützer warnen vor Shopping mit Smartphone und Tablet

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor verwirrenden mobilen Seiten von Onlineshops und teils riesigen Preisunterschieden im Vergleich zur klassischen Website. Online-Händler wehren sich gegen die Vorwürfe.

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Online-Shopping wird immer beliebter. Besonders beim Surfen mit mobilen Geräten sollten Kunden jedoch wachsam sein. Quelle: dpa

So einfach, so bequem: Den neuen Fernseher und das chice Sommerkleid finden immer mehr Deutsche über Smartphones und Tablets. Mobil Shopping gewinnt an Bedeutung. Laut Bundesverband des Deutschen Versandhandels nutzen 40 Prozent aller Smart-Device-Besitzer ihre Geräte zum Einkaufen. Tendenz stark steigend. Aber aufgepasst: Kunden, die mit Smartphone oder Tablet einkaufen, zahlen mitunter drauf. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale NRW nach einer Stichprobe bei Online-Händlern. In einigen Shops seien die Produkte bei der Bestellung über Tablet oder Smartphone teurer gewesen als bei der Bestellung über den Computer, sagen die Verbraucherschützer. Und zwar teils deutlich.

Beim Online-Händler Comtech zahlten die Test-Käufer über die mobile Seite für ein 47-Zoll-Fernseher statt 999 Euro angeblich 150 Euro mehr. Bei Allyouneed, Capellishop, Dewall-Design, Trendaffe sowie Uhrzeit.org wurde den Mitarbeitern der Verbraucherzentrale am Ende ebenfalls mehr abgebucht, als laut klassischer Webseite nötig wäre. Dabei versichert etwa uhrzeit.org: "Unsere Preise und Kondition sind stets gleich, egal auf welchem Wege Sie Ihre Bestellungen tätigen."

Auch in anderen Shops sorgte die Preisauszeichnung für Verwirrung bei Verbraucherschützer Georg Tryba: "Wie von Geisterhand" hätten sich plötzlich Preise verändern. Ein Ultranotebook habe bei notebooksbilliger.de beim Kauf über das Smartphone statt 699 Euro gleich 899 Euro gekostet. Und bei Otto sei eine Kamera plötzlich im Warenkorb 20 Euro teurer gewesen als auf der Produktseite. Plötzliche Preissprünge gab es offenbar auch bei Amazon, MediaMarkt oder Conrad.

Rückgaberecht nutzen

Alles keine Absicht, sagen die Onlineshop-Betreiber. Unterschiedliche Preisstrategien gebe es keinesfalls. Es handele sich dabei lediglich um Fehler bei der Synchronisation der verschiedener Datenbanken für die einzelnen Plattformen. "Es gibt keine bei uns keine unterschiedlichen Preise", versichert etwa ein Sprecher von Notebooksbilliger.de. Ein Problem gebe es ausschließlich beim Deal des Tages. Der würde in der mobilen Variante nicht immer korrekt angezeigt. Im Warenkorb stünde im Zweifel aber der korrekte, niedrigere Wert: "Der Kunde bekommt am Ende immer der gleichen Preis."

Auch die Verbraucherzentrale unterstellt keine böse Absicht. "Echtes Interesse an einem Zweiklassen-Preismodell sollten Online-Unternehmen eigentlich nicht haben. Andernfalls könnten Millionen Kunden das Vertrauen in diese Art des Shoppings verlieren”, erklärt Georg Tryba.

Grundsätzlich aber gilt: Verboten sind unterschiedliche Preise für die verschiedenen Shops nicht. Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb die Preise von mobil bestellten Produkten mit den Angaben auf der Webseite abzugleichen. Jede Online-Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden.

Shops nicht auf der Höhe der Zeit

Nicht nur die Preise sorgte bei den Verbrauchschützern für Verwirrung. Auch für den Komfort vieler Mobil-Seiten gibt es Schelte. In der Kritik der Verbraucherschützer steht unter anderem auch die Baumarktkette Hornbach. Trotz Unterstützung von der Service-Hotline, war es den Testern mobil nicht gelungen auf die Seite der "Raus-damit"-Aktion zu kommen. In der PC-Version wirbt die Kette dabei dort prominent mit günstigen Artikeln aus Restbeständen. Mobile Schnäppchenjäger müssen “leider draußen bleiben”, urteilt die Verbraucherzentrale.

Stimmt ja gar nicht, sagt die Hornbach-Pressestelle auf Anfrage. "Die "Raus damit"-Artikel werden auch - ohne Einschränkung und zum gleichen Preis - auf mobilen Geräten angezeigt. Allerdings dort - aufgrund der kleineren Fläche - nicht direkt auf der Startseite.” Um Platz zu sparen wurden die Sonderangebote in die Untermenüs verbannt. Wer das Angebot auf dem Smartphone sucht, muss sich eben durchklicken.

Ohnehin gibt es bei den Apps und mobilen Webseiten der Händler laut der Verbraucherzentrale noch viel Nachholbedarf. Das beginnt schon beim Grundsätzlichen. Bei der Stichprobe der Verbraucherzentrale waren manche mobilen Seiten gar nicht abrufbar oder leiteten zur nicht optimierten Homepage weiter. Immer wieder gab es zudem Probleme bei der Darstellung. Die eigens entwickelten Shop-Apps seien mitunter nicht kompatible zum Gerät gewesen.

Die Probleme bei mobilen Endgeräten sind überraschend. Mobil-Shopping gewinnt schließlich massiv an Bedeutung. Unisono sprechen die Unternehmen von einem stark wachsenden Segment. Offenbar ist man aber noch nicht überall darauf eingestellt.

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