_

Rechtsberatung: Angst vor der Haftungsfalle

Quelle: Handelsblatt Online

Während Deutschlands Richter ihre Fehler so gut wie nie verantworten müssen, kann es Anwälte vergleichsweise schnell treffen. Deutsche Wirtschaftskanzleien flüchten deshalb zunehmend in ausländische Gesellschaftsformen.

Gegen das Gerücht einer Falschberatung kann sich eine Kanzlei kaum wehren. Quelle: dpa
Gegen das Gerücht einer Falschberatung kann sich eine Kanzlei kaum wehren. Quelle: dpa

GarmischFür den 4,7 Milliarden Euro teuren Einstieg beim Energieversorger EnBW hat sich die baden-württembergische Regierung einen Trick ausgedacht: Um den Landtag umgehen zu können, stützte sie sich Ende 2010 auf das Notbewilligungsrecht des Finanzministers. Doch die Freude währte nicht lang – der Staatsgerichtshof stufte den Anteilskauf im vergangenen Herbst als verfassungswidrig ein. Begründung: Das Vorgehen wäre nur bei zeitlicher Eile rechtens gewesen – die gab es nicht.

Anzeige

Seitdem steht nicht nur die inzwischen abgetretene Landesregierung in der Kritik, sondern auch ihr Rechtsberater: Gleiss Lutz hatte in einem Gutachten den Deal als rechtmäßig beurteilt. Für die Sozietät könnte das ein teures Nachspiel haben. Die neue Landesregierung hat mit Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner eine Kanzlei gefunden, die Schadensersatzansprüche gegen Gleiss Lutz gutachterlich prüfen soll. Das Gleiche gilt für die Investmentbank Morgan Stanley, die von Hengeler Mueller vertreten wird, sowie den Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus.

Zum Schweigen verpflichtet

Während Deutschlands Richter wegen eines fehlenden Staatshaftungsgesetzes ihre Fehler so gut wie nie verantworten müssen, kann es Anwälte vergleichsweise schnell treffen. Der Bundesgerichtshof verpflichtet sie sogar dazu, Richter zu belehren, wenn diese die Rechtslage falsch einschätzen (Az.: IX ZR 4/10). Versäumt der Anwalt das und ergeht darauf ein Fehlurteil, haftet er statt des Gerichts gegenüber seinem Mandanten auf Schadensersatz.

Dazu kommt: Gegen das Gerücht einer Falschberatung kann sich eine Kanzlei kaum öffentlich zur Wehr setzen. Entweder verletzt sie dann das Mandantengeheimnis oder sie verliert den Versicherungsschutz, weil die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen Anwälte im Schadensfall zum Schweigen verpflichten.

Gerade im Wirtschaftsrecht sind die Zusammenhänge oft komplex. Damit steigt das Risiko einer fehlerhaften Beratung. Wichtig seien daher „der Einsatz exzellenter Juristen und ein in der Kanzlei ernst genommenes umfassendes Qualitätsmanagement“, sagt Bernhard Trappehl, Managing Partner Deutschland von Baker & McKenzie. „Dennoch lassen sich Fehler nie zu 100 Prozent ausschließen. Darum verpflichtet der Gesetzgeber Anwälte zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.“


Gefahr für den Justizstandort

Die Bundesrechtsanwaltsordnung fordert eine Mindestversicherungssumme von 250000 Euro. Große Wirtschaftskanzleien sichern Risiken jedoch in weitaus stärkerem Maße ab. „In Ausnahmefällen kann der Schaden höher liegen als der Betrag, den die Haftpflichtpolice abdeckt. Dann ist auch die persönliche Inanspruchnahme von Partnern der Kanzlei denkbar“, erklärt Trappehl.

Um das zu vermeiden, flüchten deutsche Kanzleien zunehmend in die Rechtsform der englischen oder amerikanischen Limited Liability Partnership, kurz LLP. Das konterkariert die Bemühungen deutscher Justizpolitiker und Anwaltsverbände: Sie werben seit Jahren für den Justizstandort und das Gütesiegel „Law made in Germany“.

Zwar können Anwälte auch nach deutschem Gesellschaftsrecht ihre persönliche Haftung ausschließen, wenn sie eine Anwalts-GmbH gründen. Dagegen sprechen aber die Veröffentlichungspflichten, der bürokratische Aufwand und steuerliche Gründe.

Viel Zulauf hat jedoch die auf Freiberufler ausgerichtete Partnerschaftsgesellschaft. Jeder Partner ist hier allein zur Geschäftsführung berechtigt, solange ein anderer nicht widerspricht. Dieses Prinzip entspricht dem Selbstverständnis vieler Anwälte, die sich ungern von Geschäftsführern bevormunden lassen – wie es in der GmbH und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts angelegt ist.

Lösung Einzelfallversicherung

Der Nachteil: Kommt es zum Schadensfall, haften die mit dem Auftrag befassten Partner persönlich. Darum ist seit längerer Zeit eine Art Partnerschafts-GmbH im Gespräch. Sie soll Freiberufler von der persönlichen Haftung freistellen, wenn sie eine Partnerschaftsgesellschaft mit Berufskollegen gründen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen und aufrecht erhalten.
Die Gesetzesreform lässt jedoch auf sich warten. „Der Grund für die Verzögerung liegt in der Abstimmung der Ministerien. Für die Anwälte ist das Bundesjustizministerium verantwortlich, für die Ärzte das Gesundheitsministerium und für die Steuerberater das Finanzministerium“, sagt der Münchener Anwalt Fritz Kempter. Er ist Vorsitzender des Ausschusses Gesellschaftsrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer, die den Vorschlag zur Änderung des Partnerschaftsgesetzes mit ausgearbeitet hat.

Anwälte, die ihren Sozietäten bis zur Gesetzesreform keine ausländische Gesellschaftsform verpassen wollen, haben nun zwei Möglichkeiten, um die persönliche Haftung auszuschließen. Entweder sie vereinbaren einen schriftlichen Haftungsausschluss, wozu aber nicht alle Klienten bereit sind. Oder sie schließen bei großen Mandaten eine Einzelfallversicherung ab. Die Prämien können sie dann auf den Mandanten umlegen oder zumindest mit ihm teilen.


weitere Fotostrecken

Blogs

Wie HP-Chefin Whitman ihren Mitarbeiter die anstehenden Massenentlassungen erläutert
Wie HP-Chefin Whitman ihren Mitarbeiter die anstehenden Massenentlassungen erläutert

In einer internen Videobotschaft an die HP-Beschäftigten gibt Meg Whitman mehr Details zu dem geplanten Abbau von 27.000...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 21.05.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche
Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.