Reiseportal Booking.com im Visier der Schweizer Preiswächter

Booking.com droht Ärger in der Schweiz: Der eidgenössische Preisüberwacher hat ein Verfahren gegen das Buchungsportal eingeleitet, weil es zu hohe Vermittlungsgebühren von Hoteliers verlangen soll. Booking widerspricht.

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Verfahren gegen Booking.com: Eine Behörde in der Schweiz glaubt, dass das Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt, um überhöhte Preise zu verlangen. Quelle: dpa

Zürich Wer eine Übernachtung bucht, macht das zunehmend übers Internet – und davon profitiert oft Booking.com: Längst ist aus dem 1996 gegründeten Amsterdamer Startup ein E-Commerce-Riese geworden. Täglich werden dort rund 1,5 Millionen Übernachtungen gebucht. Doch der Erfolg von Booking.com kommt nicht überall gut an: Verbraucherschützer warnen vor einem globalen Monopol.

Jetzt hat der Schweizer Preisüberwacher Stefan Meierhans ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Er will Hinweise auf Preismissbrauch bei den Kommissionen gefunden haben, die Booking.com in der Schweiz verlangt. Schlimmstenfalls könnte seine Behörde das Unternehmen dazu verdonnern, niedrigere Vermittlungsgebühren zu verlangen.

Derzeit soll die Plattform in der Schweiz im Durchschnitt eine Kommission von etwa 13 Prozent des vermittelten Umsatzes verlangen. Die Behörde soll eine Senkung der Kommissionen auf acht bis neun Prozent vorgeschlagen haben.

Die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit Booking.com sei gescheitert, teilte der Preisüberwacher am Dienstag mit. „Booking.com zeigte kein Interesse an der Gesprächsaufnahme zur Erzielung einer gemeinsamen Lösung und wollte sich mit dem Preisüberwacher nicht an den Verhandlungstisch setzen“.

Booking.com hält dagegen: „Von Diskussionsverweigerung kann keine Rede sein“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Dort verweist man auf ein Treffen, das am 13. Juni mit Vertretern der Behörde in Bern stattgefunden haben soll. „Dem Preisüberwacher liegen seit langem alle nötigen Daten und Fakten vor.“ Der Anbieter hält die Preise im Vergleich mit anderen Ländern für angemessen – und denkt nicht daran, sie zu senken. Stattdessen wolle man die nächsten Schritte abwarten und hoffe, dass die Behörde nicht einschreitet.

Doch das ist alles andere als ausgemacht. Normalerweise findet Behördenleiter Meierhans, der in der Schweiz als „Monsieur Prix“ bekannt ist, eine einvernehmliche Lösung mit den Unternehmen. Doch jetzt geht der Preisüberwacher auf Konfrontationskurs. Im Extremfall kann er dem Unternehmen niedrigere Preise diktieren.

Buchungsplattformen wie Booking.com gewinnen auch in der Schweiz an Bedeutung: Im vergangenen Jahr wurden mehr als 27 Prozent aller Übernachtungen über Online-Plattformen vermittelt. Das zeigt eine Studie des Instituts für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis. Auf die drei führenden Anbieter – Booking.com, Expedia und HRS – entfallen demnach 93 Prozent des Online-Geschäfts.

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