Schickedanz-Verfahren Gericht schiebt Entscheidung erneut auf

Immer wieder hat das Kölner Landgericht die Entscheidung im milliardenschweren Klagefall Schickedanz verschoben. Nun ist ein außergerichtlicher Vergleich gelungen, doch der Zivilprozess läuft formal weiter.

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Der Zivilprozess gegen die Quelle-Erbin läuft seit Jahren. Quelle: dpa

Köln Kurz vor dem erwarteten Abschluss des milliardenschweren Schadenersatzverfahrens von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz hat das Kölner Landgericht seinen Verkündungstermin erneut verschoben. Die Streitparteien hätten dem Gericht zwar mitgeteilt, dass sie eine außergerichtliche Einigung erzielen konnten, sagte eine Sprecherin am Montag.

Es sei aber weiter unklar, wie der noch laufende Zivilprozess beendet werden solle. Unmittelbar vor der für diesen Dienstag geplanten Verkündung habe das Gericht daher den Termin erneut verlegt – diesmal auf den 7. Februar.

Schickedanz fordert in dem seit vier Jahren laufenden Zivilverfahren ursprünglich insgesamt 1,9 Milliarden Euro von 14 Beklagten – vor allem von ihrer früheren Hausbank Sal. Oppenheim und ihrem einstigen Vermögensberater Josef Esch. Die heute 73-Jährige wirft ihnen vor, sie hätten ihr Vermögen gegen ihren Willen riskant angelegt und verschleudert. Die Beklagten bestreiten das und haben teilweise Gegenklage erhoben.

Das Bankhaus hatte im Dezember überraschend mitgeteilt, eine Vergleichsvereinbarung sei von allen Beteiligten unterzeichnet worden, der Streit außergerichtlich geklärt. Nach dpa-Informationen soll Schickedanz einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag erhalten. Doch dann kam es zu Verzögerungen. Die Gründe dafür werden nicht genannt. Es soll an einer einzelnen Streitpartei hängen.

Die Ex-Milliardärin hatte mit der Insolvenz des Handelsriesen Arcandor – hervorgegangen aus KarstadtQuelle – 2009 ihr Vermögen verloren. Auch ihre Hausbank stand damals vor dem Ruin und war Anfang 2010 von der Deutschen Bank übernommen worden.

Richter Stefan Singbartl hatte der Klägerin zu Prozessbeginn wenig Hoffnung auf einen Erfolg gemacht und den Streitparteien immer wieder mehr Zeit für eine außergerichtliche Lösung eingeräumt.

Die Gerichtssprecherin sagte, allein die Mitteilung der beteiligten Parteien über einen erzielten außergerichtlichen Vergleich führe nicht zu, dass der bei Gericht anhängige Rechtsstreit automatisch beendet werde. Dafür müssten alle Beteiligten eine einheitliche prozessuale Erklärung abgeben, die weiter auf sich warten lasse.

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