Schlecker-Prozess Wirtschaftsprüfer müssen sich vor Gericht verantworten

Die Ankläger lassen das Verfahren gegen zwei Wirtschaftsprüfer von Anton Schlecker nicht fallen. Beiden Männern wird vorgeworfen, falsche Bilanzen genehmigt zu haben. Das seien keine Lappalien, so der Anklagevertreter.

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Neben den Vorwürfen gegen die Familie Schlecker stehen zwei Wirtschaftsprüfer von Anton Schlecker vor Gericht. Quelle: dpa

Stuttgart Im Prozess gegen zwei Wirtschaftsprüfer von Anton Schlecker beharrt die Staatsanwaltschaft auf einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts. Die Ankläger lehnten Überlegungen ab, das Verfahren gegen die zwei Männer aufgrund einer geringen Schuld einzustellen. Die Vorwürfe seien keine Lappalie, sagte der Anklagevertreter am Mittwoch. Das Verfahren gegen die beiden Prüfer wird getrennt von den Vorwürfen gegen die Familie Schlecker weiterverhandelt.

Auf die Männer beziehen sich nur zwei der mehr als 40 Anklagepunkte im Strafprozess gegen den ehemaligen Drogeriemarktbesitzer und seine Familie. Den beiden Mitarbeitern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) wird vorgeworfen, Bilanzen genehmigt zu haben, obwohl sich darin Unstimmigkeiten bei der Bewertung von Eigenkapital ergeben hätten. Eigenkapital wird dann für ein Unternehmen wichtig, wenn Verluste ausgeglichen werden müssen - wie bei Schlecker in den Jahren vor der Insolvenz. Die Wirtschaftsprüfer hatten die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurückgewiesen.

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