Skandal-Versammlung Constantin stürzt noch tiefer ins Chaos

Der Streit auf der Hauptversammlung der Constantin Medien AG eskaliert. Ex-Constantin-Vorstand Bernhard Burgener wird von der Abstimmung über die Zukunft des Unternehmens ausgeschlossen. Dagegen will er nun klagen.

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Der Aufsichtsratschef und Großaktionär der Constantin Medien AG, Dieter Hahn. Quelle: dpa

Man hatte ja mit vielem gerechnet. Unversöhnlich und inhaltlich komplett konträr hatten sich die beiden Lager von Aufsichtsratschef Dieter Hahn einerseits und dem Ex-Vorstandschef Bernhard Burgener andererseits bereits vor der Hauptversammlung der Constantin Medien gegenübergestanden; Beteiligte und Beobachter erwarteten unisono eine mindestens turbulente Hauptversammlung.

Hahn will den Konzern halbieren, die Kinosparte Constantin Film verkaufen – Burgener, der wie Hahn über ein gutes Drittel der Constantin-Anteile verfügt, wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen. Auf eine wirkliche Einigung hatte angesichts der verfahrenen Lage daher wirklich niemand gesetzt.

Doch was sich in den vergangenen beiden Tagen auf dem Münchner Nockherberg abgespielt hat, dürfte beispiellos sein in der Geschichte börsennotierter Unternehmen: Erst spielten sich zeitweise groteske Szenen mit schreienden Anwälten und tobenden Kleinaktionären ab. Dann holte kurz vor Toresschluss, nach zwei Tagen Debatte und 500 Fragen an den Vorstand, die Hahn-Seite ihren Trumpf aus der Tasche. Der Stimmenpool Burgeners, der wie Hahn auf knapp 30 Prozent der Anteile geschätzt wird, sei nicht zu den nun anstehenden Abstimmungen zugelassen.

Die Begründung: Mitte Juni habe es von der Burgener-Seite eine falsche Stimmrechtsmeldung gegeben. Unter der Hand hieß es, diese habe im Sommer zeitweise mehr als 30 Prozent der Aktien besessen. Diese falsche Meldung hätten sie korrigieren und eigentlich ein Übernahmeangebot machen müssen. In der Mitteilung, die das Unternehmen anschließend verschickte, heißt es dazu nur nüchtern: „Bei den Abstimmungen wurden Aktionäre, die einen Anteilsbesitz von knapp 30 Prozent am Grundkapital gemeldet hatten und einen Stimmrechtspool formen, vom Versammlungsleiter wegen einer falschen Stimmrechtsmitteilung von der Abstimmung ausgeschlossen.“

Doch was so simpel klingt, beinhaltet gewaltigen Sprengstoff. Denn die direkte Folge des Ausschlusses war, dass sich mangels Gegner nun Dieter Hahn als Aufsichtsratschef und Fred Kogel als Vorstandsvorsitzender bei der Abstimmung mit ihrer Linie durchsetzen konnten, die Kinosparte Constantin Film zu verkaufen und das verbliebene Unternehmen auf Sport zu konzentrieren.

Postwendend kündigte Burgener eine Anfechtungsklage an: „Ich nehme den Ausschluss meiner Stimmrechte von der Hauptversammlung unter Protest zur Kenntnis. Die Beschlüsse der HV sind null und nichtig. Niemand hat mir eine plausible rechtliche Begründung für meinen Ausschluss darlegen können – weil es keine gibt.“

Was heißt das nun für Constantin Medien? Sollte keine von beiden Seiten nachgeben, wird sich die juristische Schlammschlacht wohl über Jahre hinziehen. Das Unternehmen würde darunter leiden; Constantin-Film-Chef Martin Moszkowicz berichtete kürzlich, er bekomme Anrufe von Kunden und Geschäftspartnern aus aller Welt, die wissen wollen, was bei uns gerade los ist: „Der Zwischenstatus, den wir gerade erleben, ist da sehr schädlich“.

Kaum denkbar, dass die Hahn-Seite die Reaktion des Burgener-Lagers nicht vorhergesehen hat. Ihnen dürfte klar gewesen sein, dass dieser sich nicht einfach so vor die Tür setzen lassen würde.

So sitzt der Konzern nun in gewissem Sinne mitten in einem gewaltigen Kaukasischen Kreidekreis: Von beiden Seiten zerren starke Kräfte an ihm. Doch anders als in Brechts Theaterstück, in dem es um ein Kind geht, dessen wahre Mutter den Jungen lieber loslässt als ihn zu verletzen, macht im Falle Constantin keiner der beiden Kontrahenten Anstalten, loszulassen.

Und ein weiser Richter, der den Streit auflösen könnte, ist nicht in Sicht.

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