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Staatsanwaltschaft: Schwere Vorwürfe gegen Anton Schlecker

Die Staatsanwaltschaft wirft Drogerieunternehmer Anton Schlecker vor, schon Jahre vor der Insolvenz Teile seines Vermögens in Sicherheit gebracht zu haben. Seiner Frau soll er monatlich 60.000 Euro Gehalt gezahlt haben.

Einst der Drogeriemarkt-König Europas, jetzt steht Anton Schlecker im Visier der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Am 18.Juli haben Ermittler des Landeskriminalamts bundesweit Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Der Verdacht lautet auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott. Es ist der vorläufige traurige Höhepunkt der Karriere des 67-Jährigen, die in der Metzgerei des Vaters begann...

Bild: dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft Drogerieunternehmer Anton Schlecker laut einem „Spiegel“-Bericht vor, schon Jahre vor der Insolvenz Teile seines Vermögens in Sicherheit gebracht zu haben. Das berichtet das Nachrichtenmagazin unter Berufung auf den Durchsuchungsbeschluss gegen Schlecker. Schon als die Umsätze 2008 und 2009 dramatisch einbrachen, habe der 67-Jährige erkannt, „dass die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens drohte“. Von dieser Zeit an hätten „verdächtige unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Familienangehörige“ begonnen, zitierte der „Spiegel“ aus dem Beschluss.

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Die Vorwürfe im Verfahren gegen Anton Schlecker

  • Insolvenzverschleppung

    Dieser Straftatbestand besagt im Kern, dass im Falle einer Firmenpleite Geld- oder Freiheitsstrafen drohen, wenn die Insolvenz „nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig“ bei Gericht angezeigt wird. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Anders als etwa bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft greift das Gesetz nicht für den eingetragenen Kaufmann (e.K.), weil der nämlich keine juristische Person ist. Beim Dachunternehmen Anton Schlecker e.K. ergibt sich somit keine Handhabe, sehr wohl aber bei den Tochterfirmen IhrPlatz und Schlecker XL, die als GmbH & Co. KG beziehungsweise GmbH firmierten.

  • Untreue

    Kann laut Paragraf 266 im Strafgesetzbuch vorliegen, wenn jemand die ihm anvertraute Macht missbraucht und die Pflicht zur Betreuung eines Vermögens verletzt. Bei dem Geschäftsführer einer Firma kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn er Firmenvermögen unter Wert verkauft und so nicht den Gegenwert erzielt, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Es drohen fünf Jahre Haft oder Geldstrafen.

  • Bankrott

    Dieser Straftatbestand hängt eng mit einer Insolvenz zusammen, denn „wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit“ beispielsweise Werte für die mögliche Insolvenzmasse zur Bedienung der Gläubiger verheimlicht oder verschwinden lässt, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Belangt werden kann auch jemand, der die Bücher einer Firma nicht oder nicht ausreichend führt oder aufbewahrt.

Als Beispiel werde unter anderem die Übertragung des Familienanwesens in Ehingen genannt. Die Familienvilla im Wert von angeblich 20 Millionen Euro sei übertragen worden, die Zentrale der Tochter Ihr Platz verkauft. Außerdem habe Schlecker seiner Frau ein nach Ansicht der Stuttgarter Staatsanwaltschaft überhöhtes Gehalt von 60.000 Euro im Monat bezahlt. Die Ermittler werfen Schlecker dem Bericht zufolge außerdem vor, die Drogeriemarkt-Kette durch eine Art „Schnellballsystem“ finanziert zu haben. So habe er mit seinen Lieferanten außergewöhnlich lange Zahlungsfristen vereinbart und mit dem Erlös aus bereits verkaufter, aber noch nicht bezahlter Ware sein Unternehmen finanziert.

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Schlecker habe sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern wollen, berichtete der „Spiegel“. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war am Sonntag nicht für Nachfragen zu erreichen. Die Behörde hatte vor einem Monat ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 13.08.2012, 10:20 UhrJAN

    Dieser Kaufmann hat niemandem einen gewollten Schaden zugefügt.Eine
    Absicht wird man wohl kaum beweisen können.Die Gläubiger rollten immer
    einen " ROTEN TEPPICH " aus, wenn diese mit Schlecker an einem Tisch zusammen saßen. Und nun beklagen sie Ihr eigenes Handeln
    indem Sie seinen Kopf fordern!

  • 13.08.2012, 06:09 UhrJoselyn

    Selbstverständlich hat Herr Schlecker betrogen ohne Ende. Schenkungen in Form von Geld und Immobilien, überzogenes Gehalt an die Ehefrau, die Kinder hat er durch die Subfirma zum Hauptgläubiger gemacht, damit das Geld auch schön in der Familie bleibt. Von dem Ausbeuten der Mitarbeiter mal ganz abgesehen.

    Meiner Ansicht nach dürfte er nie wieder aus dem Gefängnis kommen, zumal er ja auch schon vorbestraft ist.

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