Staatsanwaltschaft Stuttgart Anton Schlecker soll drei Jahre ins Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will den Drogeriemarkt-Gründer Anton Schlecker ins Gefängnis bringen. Sie fordert eine Haftstrafe ohne Bewährung. Seinen Kindern droht ein ähnliches Schicksal.

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Sein Drogerie-Imperium hatte Tausende Filialen, bevor es in die Insolvenz ging. Quelle: dpa

Stuttgart Anton Schlecker droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer für den ehemaligen Drogeriemarkt-König eine Haftstrafe von drei Jahren. Eine Bewährungsstrafe wäre damit ausgeschlossen. Für Schleckers Sohn Lars beantragte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker unter anderem vor, Geld aus seinem Unternehmen beiseite geschafft zu haben, obwohl er schon gewusst haben soll, dass es auf die Insolvenz zusteuert. Der 73-Jährige bestreitet das. Im Prozess hat er betont, bis zuletzt fest an das Überleben der Firma geglaubt zu haben. Europas ehemals größte Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Mehr als 25.000 Menschen in Deutschland und genau so viele im Ausland verloren ihren Arbeitsplatz.

Am Nachmittag sind die drei Verteidiger an der Reihe, die jeweils gut eine Stunde für ihre Plädoyers brauchen werden. Sie wollen unter allen Umständen verhindern, dass ihre Klienten ins Gefängnis müssen. Die Verteidiger hatten deshalb vor einer Woche noch einen letzten Schachzug vollzogen: Für eine zusätzliche Schadenwiedergutmachung haben die Angeklagten weitere vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter überwiesen, ohne dass dies eine Forderung von ihm war. Schlecker, der als eingetragener Kaufmann für die Schulden seines Unternehmens haftet und deshalb auch privat insolvent ist, musste dafür seine Frau anpumpen. Die Kinder konnten jeweils eine Millionen von ihren Konten locker machen.

Zentraler Punkt in dem Verfahren ist die Frage, wann Anton Schlecker hätte wissen müssen, dass sein Imperium zahlungsunfähig ist – denn von da an hätte er keinen Cent mehr daraus abziehen dürfen. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von Ende 2009 ausgegangen und hatte auf dieser Basis eine Schadenssumme von mehr als 25 Millionen Euro errechnet. Inzwischen tendiert sie zu einem späteren Zeitpunkt. Entsprechend hat sich die Liste der Vorwürfe, die teilweise nur bestimmte Zeiträume umfassen, reduziert.

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