Streikrecht von Pilotengewerkschaft „David die Steinschleuder weggenommen“

Bei der Lufthansa herrscht nach der Einigung im Tarifstreit mit den Piloten wieder Frieden. Noch nicht geklärt ist, wie weit das Streikrecht für die Gewerkschaft bei neuen Konflikten gefasst werden kann.

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Im mündlichen Verfahren geht es um einen Stopp eines Lufthansa-Streiks von 2015. Quelle: dpa

Wiesbaden Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) wehrt sich vor dem hessischen Staatsgerichtshof gegen eine Einschränkung ihres Streikrechts. Hintergrund des mündlichen Verfahrens in Wiesbaden ist eine einstweilige Verfügung des Landesarbeitsgerichts, mit der am 9. September 2015 ein Pilotenstreik bei der Lufthansa gestoppt wurde. Mit dieser Entscheidung habe das Gericht in dem Tarifkonflikt „David die Steinschleuder weggenommen“, sagte der Rechtsbeistand der Pilotengewerkschaft am Mittwoch.

Das Arbeitsgericht habe bei seiner Entscheidung VC Streikziele untergeschoben, die es nicht gegeben habe, argumentierte der Anwalt. Zudem schränke die hessischen Verfassung Streikziele weniger stark ein als das Grundgesetz. Um zu verhindern, dass aus dem Richterspruch ein Präzedenzfall werde, sollte das Urteil aufgehoben werden. Auch der Vorsitzende Richter des Staatsgerichtshofes, Roman Poseck, sprach von einer grundsätzlichen Entscheidung über die Reichweite der hessischen Verfassung.

Beim Bundesverfassungsgericht wurde von der Pilotengewerkschaft zudem parallel Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Anwältin des Landes Hessen und der Rechtsbeistand der Lufthansa sprachen sich dafür aus, die Grundrechtsklage als unzulässig zurückzuweisen.

Das Frankfurter Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Piloten sich bei der Arbeitsniederlegung 2015 illegale Streikziele gesetzt hätten. Die Vereinigung Cockpit habe damals als Vorbedingung für Tarifgespräche zu Gehältern und Altersvorsorge verlangt, dass Lufthansa ihr Billigkonzept mit der Tochter „Eurowings“ nicht weiterverfolge. Dieses Ziel sei mit Tarifverträgen nicht erreichbar, so dass hier der grundgesetzliche Schutz des Streikrechts nicht greife.

Der Lufthansa-Anwalt betonte, bei den Verhandlungen sei es VC darum gegangen, das „Eurowings“-Konzept zu verhindern. Das habe die Pilotengewerkschaft auch gegenüber ihren Mitgliedern so kommuniziert. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht nicht fest.

Unmittelbar vor Prozessbeginn hatten Lufthansa und VC eine grundsätzliche Einigung in allen offenen Tariffragen bekanntgegeben. Die Parteien haben sämtliche Streitpunkte in dem Konflikt beigelegt, der bislang zu 14 Pilotenstreiks geführt hatte. Die Vereinbarungen unter anderem zu Gehältern und Betriebsrenten sollen bis Juni 2022 gelten, teilte Lufthansa am Mittwoch in Frankfurt mit.

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