Streit um Kaiser's Tengelmann Gericht hebt Verhandlungstermin auf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Verhandlungstermin am 16. November zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka aufgehoben. Damit folgt das Gericht einem Antrag aller drei Parteien.

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Der Vorstandsvorsitzende von Rewe, Alain Caparros. Quelle: dpa

Im Streit um die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann nimmt das Oberlandesgericht Düsseldorf den Zeitdruck aus dem Schlichtungsverfahren. Die Richter stimmten einem Antrag von Rewe, Edeka und Kaiser's Tengelmann zu, den Verhandlungstermin am 16. November aufzuheben. Rewe hatte zuvor mitgeteilt, einen entsprechenden Antrag beim Oberlandesgericht Düsseldorf gestellt zu haben. „Das kann den Parteien weitere Zeit für eine Einigung geben“, erklärte Rewe-Sprecher Martin Brüning. Der Schritt bedeutet jedoch noch nicht die endgültige Rücknahme der Klage.

Der Hintergrund: Der Kartellsenat wollte bereits am Mittwoch kommender Woche im Hauptverfahren über die Klage Rewes gegen die Ministererlaubnis für den Zusammenschluss von Edeka und Kaiser's Tengelmann beraten, nachdem er im Eilverfahren die Ministererlaubnis vorläufig gestoppt hatte. Nun hat Rewe beantragt, das Verfahren „ruhend zu stellen“. Einem solchen Antrag wird in der Regel stattgegeben, wenn alle Parteien einverstanden sind.

Der Rewe-Sprecher betonte: „Die Verhandlungen mit Edeka über die Umsetzung der Schlichtung sind weiterhin herausfordernd mit unterschiedlichen Interessenlagen.“ Eine Einigung habe deshalb noch nicht erreicht werden können. Um den Fortgang des Verhandlungsprozesses zu ermöglichen, habe Rewe sich entschlossen, den Antrag zu stellen, das Beschwerdeverfahren ruhend zu stellen.

Endgültig zurücknehmen werde Rewe die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis aber nur „auf der Basis einer verbindlichen Einigung, die die existenziellen Interessen“ von Rewe und die Bedingungen „eines fairen Wettbewerbs im Lebensmittelhandel insgesamt berücksichtigt“, betonte der Sprecher.

Laut Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf streben die drei Parteien eine außergerichtliche Einigung an. "Solange eine der Parteien die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht beantragt, wird der Senat in der Sache nicht entscheiden", heißt es in der Mitteilung.

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