Streit um Markenrechte dm gegen Alnatura - Gericht entscheidet im Dezember

Rosenkrieg unter Schwägern: Die Drogeriekette dm und der Bio-Hersteller Alnatura streiten sich vor Gericht um Markenrechte und Vertriebspartner. In einem Verfahren soll es nun im Dezember eine Entscheidung geben.

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Ein Streitpunkt der Schwäger ist die Platzierung von Alnatura-Produkten in den Filialen der Drogeriemarkt-Kette dm. Quelle: dpa

Darmstadt Die verschwägerten Firmenchefs von dm und Alnatura streiten weiter vor Gericht. Das Landgericht Darmstadt verhandelte am Dienstag im Zivilprozess zwischen den einst befreundeten Handelsunternehmen. Eine Entscheidung will das Gericht am 9. Dezember verkünden.

In dem Verfahren geht es um einen Kooperationsvertrag zwischen der Drogeriekette und dem Bio-Hersteller aus den 1980er-Jahren. Dm hat die sehr lange, historisch gewachsene Zusammenarbeit gelockert und zahlreiche Alnatura-Produkte zugunsten einer eigenen Bio-Linie ausgelistet. Nach Angaben von Alnatura soll bis Jahresende fast das gesamte Angebot aus den dm-Regalen verschwunden sein. Alnatura fühlt sich deshalb nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dm besteht auf der Einhaltung und hat Alnatura verklagt. Der Vertrag sichert dm unter anderem Mitspracherechte bei der Auswahl neuer Vertriebspartner zu.

Das Gericht vernahm am Dienstag einen Rechtsanwalt als Zeugen, der für dm an der Entwicklung des Kooperationsvertrags beteiligt war. Der Kontakt zwischen dm-Gründer Götz Werner und Alnatura-Chef Götz Rehn sei privat wie beruflich sehr eng gewesen, sagte der 73-Jährige. Streit zwischen den beiden habe er sich damals nicht vorstellen können. Der Vorsitzende Richter Werner Schäfer schien sich von dem Zeugen etwas mehr Aufklärung versprochen zu haben. „Das hilft uns nicht so viel weiter“, sagte er am Ende der Sitzung.

Parallel zum Darmstädter Prozess streiten sich die verschwägerten Firmenchefs in einem anderen Verfahren um die Rechte an der Marke Alnatura. Dm-Gründer Götz Werner reklamiert diese für sich. Er argumentiert damit, dass Alnatura erst durch dm erfolgreich geworden sei. Das Landgericht Frankfurt hat die Klage in erster Instanz abgelehnt, die Berufung vor dem Oberlandesgericht soll im Februar 2017 verhandelt werden.

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