Im Streit über den Verkauf von Schönheitsprodukten über das Internet hat der amerikanische Luxus- und Kosmetikkonzern Coty Rückenwind bekommen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nils Wahl, erklärte am Mittwoch, Coty könne der deutschen Kosmetikkette Parfümerie Akzente verbieten, seine Produkte online über Drittplattformen zu verkaufen.
„Ein Anbieter von Luxusartikeln kann seinen autorisierten Einzelhändlern untersagen, seine Produkte über Plattformen Dritter wie Amazon oder Ebay zu verkaufen.“ Wahls Stellungnahme ist zwar nicht bindend. Aber in vier von fünf Fällen folgt der EuGH dem Generalanwalt. Das Gericht wird in den nächsten Monaten sein Urteil fällen.
Im Kern geht es um einen jahrelangen Streit zwischen Coty-Deutschland und der Parfümerie Akzente. Die Kette vertreibt Coty-Markenprodukte wie Calvin Klein und Chloe über einen eigenen Onlineshop und einen Amazon-Webshop. Dies ist Coty, an dem die deutsche Milliardärs-Familie Reimann beteiligt ist, ein Dorn im Auge. Das Landgericht Frankfurt hatte 2014 allerdings eine Coty-Klage abgewiesen. Auf die Berufung von Coty hin hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Europäischen Gerichtshof um eine sogenannte Vorabentscheidung ersucht. Der EuGH soll im Zusammenhang mit pauschalen Plattformvertriebsverboten kartellrechtliche Fragen klären.