Süßer Prozess Gericht macht Lindt im Markenstreit Hoffnung

Haribo fühlt sich bedroht: Der in Goldfolie eingepackte Schokobär von Lindt würde die Marke „Goldbär“ verletzen. In erster Instanz gab das Gericht dem Gummibärchen-Konzern Recht. Nun gibt es wieder Hoffnung für Lindt.

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Neue Runde im süßen Streit um den „Goldbären“

Köln Im Goldbären-Markenstreit zwischen den Süßwarenherstellern Haribo und Lindt macht das Gericht dem Schweizer Schokoladenfabrikanten Hoffnung. Der 6. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts erklärte am Freitag in einer vorläufigen Einschätzung, dass er in den Lindt-Schokoladen-Teddys keine Verletzung der Markenrechte des Gummibärchen-Herstellers Haribo sehe.

Haribo sieht durch die in Goldfolie verpackten Lindt-Schokoladenbären seine Rechte an der Marke „Goldbären“ berührt und will die Teddys verbieten lassen. Das Landgericht Köln hatte dem Fruchtgummi-Hersteller in erster Instanz recht gegeben. Die Richter des Oberlandesgerichts widersprachen aber dieser Einschätzung. Sie sehen bislang keine Verwechslungsgefahr. Ihre endgültige Entscheidung wollen die Richter am 11. April bekanntgeben.

Der Goldbären-Streit wird wahrscheinlich auch noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Denn die Hersteller wollen den Prozess durch alle Instanzen treiben, um Rechtssicherheit zu erlangen, wie sie bereits ankündigten. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der ersten Instanz vereinbart.

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