Supermarktketten Dämpfer vor Gericht für Kaiser’s Tengelmann

Vor dem Spitzengespräch über die Zukunft von Kaiser’s Tengelmann hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Hoffnungen der Supermarktketteihre, Produkte schon bald billiger über Edeka zu beziehen, einen Dämpfer verpasst.

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Die Bemühungen von Kaiser's Tengelmann um mehr Spielraum im Fusionspoker mit der Supermarktkette Edeka haben einen Rückschlag erlitten. Quelle: dpa

Düsseldorf Vor dem Spitzengespräch über die Zukunft von Kaiser's Tengelmann haben die Bemühungen der Supermarktkette um mehr Spielraum im Fusionspoker einen Rückschlag erlitten. Der 1. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts signalisierte am Mittwoch wenig Bereitschaft, die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Untersagung eines gemeinsamen Einkaufs der Supermarktketten aufzuheben. Eine endgültige Entscheidung will Gericht allerdings erst am 26. Oktober verkünden.

Das Bundeskartellamt hatte in seiner Entscheidung über den Fusionsantrag der beiden Supermarktketten nicht nur den Zusammenschluss untersagt, sondern gleichzeitig auch verboten, dass Kaiser’s Tengelmann seine Waren über Edeka bezieht. Diese Untersagung wollen die Supermarktketten vor dem Oberlandesgericht zu Fall bringen.

Der Hintergrund: Ein Einkauf über Edeka würde für Kaiser's Einsparungen von fast zehn Prozent bedeuten. Dies würde die Lage des derzeit tiefrote Zahlen schreibenden Unternehmens deutlich verbessern und es Tengelmann leichter machen, einen möglicherweise Jahre dauernden Rechtsstreit um die Fusion durchzustehen.

Tengelmann-Anwältin Corinna Neunzig betonte vor Gericht, es stelle keine Vorwegnahme des Zusammenschlusses dar, wenn Kaiser’s Tengelmann seine Waren über Edeka beziehe. Ziel des von den Unternehmen vereinbarten, dann aber vom Bundeskartellamt gestoppten gemeinsamen Einkaufs sei es vielmehr gewesen, Kaiser’s Tengelmann auch im Falle eines sich lange hinziehenden oder scheiternden Verfahrens über Wasser zu halten. Tengelmann-Eigentümer Karl-Eriwan Haub habe sich so absichern wollen, „dass die Braut auch nach einem gescheiterten Verfahren noch hübsch ist“ und notfalls andere Abnehmer finde.

Diese Argumentation überzeugte das Gericht offenbar nicht. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen erklärte, er habe wenig Zweifel, dass ein Zusammenhang zwischen den Fusionsplänen und der Einkaufsvereinbarung bestehe. „Da würde ich fast mein Einfamilienhaus drauf verwerten.“ Bereits im Eilverfahren hatte das Gericht die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bestätigt.

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