Thomas Middelhoff Gericht entscheidet in Kürze über Haftbeschwerde

Das Landgericht Essen will in Kürze über die Haftbeschwerde des früheren Karstadt-Managers Thomas Middelhoff entscheiden - und damit über die mögliche Freilassung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Thomas Middelhoff Quelle: dpa

Das Landgericht hatte Middelhoff direkt nach seiner Verurteilung am 14. November wegen Untreue und Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft geschickt. Sollte das Landgericht nun der Haftbeschwerde stattgeben, kommt Middelhoff sofort auf freien Fuß. Lehnt das Landgericht die Haftbeschwerde ab, wäre die nächste Instanz der 5. Senat des Oberlandesgerichts Hamm. Für Middelhoff würde das eine vermutlich mehrwöchige Verlängerung der U-Haft bedeuten – und dies unter weiterhin engmaschiger Kontrolle in der JVA Essen.

Denn auch vier Wochen nach seiner Inhaftierung hält die Essener Justiz an den aufwendigen Überwachungsmaßnahmen fest, die einen möglichen Selbstmord Middelhoffs ausschließen sollen. Wie der Leiter der JVA Essen, Alfred Doliwa, gegenüber der WirtschaftsWoche bestätigte, wird Middelhoff in kurzen Abständen und rund um die Uhr kontrolliert. „Wenn jemand alles zu verlieren droht, was er sich erarbeitet hat, ist das der typische Fall eines Bilanz-Selbstmordes“, sagte Doliwa. Die auch für die JVA-Bediensteten belastenden Maßnahmen dienten dem Schutz des Gefangenen.

Middelhoff steht 24 Stunden unter schärfster Beobachtung in unregelmäßigen Minuten-Abständen. Offenbar hat das Landgericht Essen dem 61-Jährigen Suizidgefahr attestiert, als es ihn in U-Haft schickte. JVA-Chef Doliwa stellte Middelhoff deshalb nach Paragraf 42 Absatz 2 des NRW-Untersuchungshaftvollzugsgesetzes unter „unregelmäßige Beobachtung“ in Zeitabständen von höchstens 15 Minuten. Die engmaschige Kontrolle soll verhindern, dass Gefangene angesichts eines tiefen sozialen Absturzes einen sogenannten Bilanz-Suizid begehen.

Die ständige Kontrolle ist für die Häftlinge eine Tortur. Bei jeder nächtlichen Sichtkontrolle durch den Türspion müssen die JVA-Beamten das Licht in der Zelle einschalten. Ist kein Lebenszeichen erkennbar, betritt ein Beamter den Raum und spricht den Häftling an oder weckt ihn, bis er reagiert. Das führt zu massiven Belastungen und Schlafentzug bei den Häftlingen.

Middelhoff wird wie alle anderen Inhaftierten um 5.40 Uhr geweckt, erhält um 6:10 Uhr sein Frühstück an der Zellentür, kann täglich eine Stunde im Hof spazieren und nimmt ab 17 Uhr das Abendessen in der Zelle ein. Privaten Besuch von jeweils einer Stunde darf Middelhoff zweimal im Monat empfangen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%