Thomas Middelhoff Gericht ordnet Haftprüfung an

Thomas Middelhoff wird zum Haftprüfungstermin geladen. Ort und Zeit werden zum Schutz des Ex-Arcandor-Chefs geheim gehalten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Arcandor, Thomas Middelhoff, geht im November 2014 durch das Landgericht Essen Quelle: dpa

Das Essener Landgericht hat im Fall des ehemaligen Spitzenmanagers Thomas Middelhoff einen Haftprüfungstermin anberaumt. Die Richter hüllten sich über Ort und Zeit allerdings in Schweigen. Der Termin werde kurzfristig mit Middelhoff und seinen Anwälten stattfinden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Zu seinem Schutz wolle die Kammer aber keine weiteren Details veröffentlichen.

Der ehemalige Chef des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor dringt nach knapp fünfmonatigem Gefängnisaufenthalt erneut auf Entlassung aus der Untersuchungshaft.

Seine Anwälte hatten am Mittwoch mitgeteilt, der Ex-Manager beantrage aus gesundheitlichen Gründen Haftprüfung. Er befinde sich in der Universitätsklinik Essen. Die Ärzte gingen von einer seltenen Autoimmunerkrankung aus, die sich in der Haft verschlimmert habe. "Der über Wochen praktizierte und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigte Schlafentzug in der JVA Essen und die sodann eingetretene gravierende und nur unzulänglich behandelte Autoimmunerkrankung liegen in der Verantwortung der Justiz", erklärten die Anwälte.

Middelhoff, der vergangene Woche Privatinsolvenz anmeldete, war Mitte November vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt und noch im Gerichtssaal festgenommen worden. Richter Jörg Schmitt ordnete mit der Begründung der Fluchtgefahr Untersuchungshaft für Middelhoff an. Er hat wiederholt Haftbeschwerde eingelegt. Die vorherige wurde Mitte März trotz eines Kautionsangebots von rund 900.000 Euro abgewiesen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%