Umstritten Ehrmann rechtfertigt „Monsterbacke“-Werbung

Der Fall „Monsterbacke“ geht in die nächste Runde. EU-Richter sollen entscheiden, ob Ehrmann mit einem strittigen Slogan für seinen Früchtequark werben darf. Das Urteil dürfte richtungsweisend sein.

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"Alete Trinkmahlzeit" ist die dreisteste Werbelüge des Jahres
Foodwatch hat Verbraucher über die dreisteste Werbelüge des Jahres abstimmen lassen. Der Goldene Windbeutel 2014 geht an eine Kindernahrung... Quelle: dpa
Der zweifelhafte "Sieger" des Rankings ist die Alete Trinkmahlzeit von Nestlé. 45,8 Prozent der Verbraucher kürten die kariesfördernde Kalorienbombe zur dreistesten Werbelüge des Jahres. Foodwatch fordert Nestlé auf, das Produkt vom Markt zu nehmen: "Kalorienreiche Trinkmahlzeiten sind für Säuglinge völlig ungeeignet. Nestlé muss die Produkte aus dem Handel nehmen und endlich aufhören, Profit auf Kosten der Gesundheit von Babys zu machen", sagte Oliver Huizinga, Foodwatch-Experte für Lebensmittelwerbung. Quelle: Foodwatch
Auf dem zweiten Platz landete die Knorr activ Hühnersuppe mit 25,2 Prozent der Stimmen. Foodwatch bemängelt, dass die "Hühnersuppe" kein Hühnerfleisch enthält. Quelle: Foodwatch
Platz drei ging in diesem Jahr an das Glacéau Vitaminwater von Coca-Cola. 14,6 Prozent der Verbraucher wählten das mit Vitaminen gepimpte Wasser. Quelle: Foodwatch
Der Belvita Frühstückskeks landete auf Rang vier mit 11,5 Prozent der Stimmen. Quelle: Foodwatch
Mit 2,9 Prozent der Verbraucherstimmen ging der fünfte Rang an den Unser Norden Bio Apfelsaft naturtrüb der Coop eG. Das Unternehmen hatte bereits während der laufenden Wahl angekündigt, bei allen unter der Eigenmarke „Unser Norden“ verkauften Produkten in Zukunft eine regionale Herkunft der Zutaten auch sicherzustellen, teilt Foodwatch mit. Beim Bio-Apfelsaft hatte die Handelsgenossenschaft nach mehrfacher Nachfrage eingeräumt, aller Regionalitätswerbung zum Trotz die Äpfel auch von außerhalb Norddeutschlands zu beziehen. Quelle: Foodwatch
Im Jahr 2013 hatte die Capri-Sonne von Wild/SiSi-Werke den Negativ-Preis gewonnen. Und zwar als Schul-Marketing und Sport-Schwindel. Bei gesponserten Sport-Events werden Kinder gezielt angesprochen, außerdem verteilt Capri-Sonne Unterrichtsmaterial mit Markenlogo und Lernaufgaben. Neben Capri-Sonne hatte Foodwatch vier weitere Lebensmittel für Kinder zur Abstimmung gestellt, die nach Ansicht der Verbraucherschützer besonders dreist beworben werden. An der Abstimmung beteiligten sich fast 120.000 Verbraucher. Auf die Capri-Sonne entfielen mehr als 51.000 Stimmen. Quelle: Foodwatch

Der Joghurthersteller Ehrmann hat seine umstrittene Werbung für den Früchtequark „Monsterbacke“ vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigt. Der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ verstoße nicht gegen die EU-Vorgaben, sagte ein Anwalt des Allgäuer Unternehmens am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg.
Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann verklagt, weil der Spruch das verbreitete positive Image der Milch einfach auf das Produkt übertrage, obwohl „Monsterbacke“ fast dreimal so viel Zucker enthalte. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Es dürfte Grundsatzcharakter für die Werbung für zuckerhaltige Produkte haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die EU-Richter um Hilfe bei der Auslegung des europäischen Rechts gebeten. Der Streit dreht sich um die Frage, ob es sich bei dem Werbespruch um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt. Diese ist nach europäischem Recht nur ausnahmsweise erlaubt. Erst nach einem Urteil aus Luxemburg (Rechtssache C-609/12) wird der BGH weiterverhandeln.
Der Slogan sei nach EU-Recht keine gesundheitsbezogene Angabe, weitere Hinweise deshalb nicht nötig gewesen, argumentierte der Ehrmann-Anwalt. „Es gibt keinen Grund, "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" mit Gesundheit gleichzusetzen.“ Auch andere Hersteller würden ihre Produkte mit ähnlichen positiven Sprüchen bewerben. „Der Appell an gute Gefühle ist der Kern jeder Werbung.“
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs schickte am Donnerstag keinen Vertreter nach Luxemburg und erklärte, man fühle sich durch die EU-Kommission vor Gericht gut vertreten. Die Kommission kritisierte, dass Ehrmann durch den Werbeslogan von dem in Deutschland außerordentlich guten Ruf der Milch profitieren wolle. „Bei Verbrauchern kann das den Eindruck hervorrufen, dass durch den Verzehr das Gesundheitsrisiko gesenkt wird“, sagte die Anwältin der Kommission. Somit müssten Hinweise auf dem Produkt platziert werden.

Das Urteil dürfte wegweisend sein. Ein EU-Richter sagte, „Monsterbacke“ stehe stellvertretend für eine Reihe von Produkten auf dem Lebensmittelmarkt. Bereits vor gut einem Jahr hatten die Luxemburger Richter die Werbung für „bekömmlichen Wein“ untersagt.
Immer wieder werfen Verbraucherzentralen den Herstellern irreführende Werbung für zuckerhaltige Lebensmittel vor. Der Süßwarenhersteller Ferrero habe zum Beispiel für ein Produkt „mit reichhaltiger Milchfüllung“ geworben, obwohl nur Magermilchpulver in der Füllung enthalten sei. Ferrero kündigte an, den Slogan ohnehin entfernen zu wollen, und wirbt jetzt mit dem Hinweis: „+Milch +Cerealien“. Die Verbraucherzentrale dokumentiert im Internet weitere Fälle unter www.lebensmittelklarheit.de.
Der Sprecher der Verbraucherorganisation Foodwatch, Martin Rücker, forderte die deutsche Regierung zum Handeln auf. „Sie muss klare gesetzliche Vorgaben an die Hersteller durchsetzen, damit irreführende Produkte gar nicht in den Handel (...) kommen.“

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