Urteil im Metzger-Streit Schalke-Chef Clemens Tönnies verliert vor Gericht

Im zähen Streit um die Macht bei Deutschlands größtem Schlachtkonzern hat der Neffe von Großschlachter und Schalke-Boss Clemens Tönnies vor Gericht einen Punktsieg gegen seinen Onkel erzielt. Für den wird die Luft damit dünner.

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Seit Monaten zieht sich der Rechtsstreit im Ostwestfälischen hin ­ der Kampf um die Macht bei Deutschlands größtem Schlachtkonzern, der 2013 einen Umsatz von 5,6 Milliarden Euro erzielte, hat längst etwas von Denver in Rheda-Wiedenbrück. Jetzt hat Robert Tönnies, der mit seinem Onkel Clemens im erbitterten Clinch liegt, einen Punktsieg gelandet. Das Landgericht Bielefeld gab am Freitag der Klage des Neffen gegen das doppelte Stimmrecht seines Onkels statt.

Juristischer Nahkampf

Beide Familienstämme halten jeweils die Hälfte der Anteile am Kotelett-Konzern. Doch das doppelte Stimmrecht sichert Clemens Tönnies bislang in den meisten Fragen das letzte Wort. Zwar heißt es intern, er habe dieses Stimmrecht seither erst einmal ausgeübt. Dennoch verbissen sich beide Seiten darüber im juristischen Nahkampf.

Tatsächlich enthielt der an Heiligabend 2002 unterschriebene Vertrag einen Fehler, denn er ist offenbar auf die falsche Firma ausgestellt: Statt für die über allem thronende Holding hatte der Notar den Namen eines Tochterunternehmens notiert.

Das sei ein Versehen gewesen, hatte während der Verhandlung der Steuerberater des Konzerns und enge Vertraute von Clemens Tönnies, Josef Schnusenberg, ausgesagt. Allen Beteiligten sei es immer recht gewesen, dass Clemens Tönnies seine erfolgreiche Arbeit an der Spitze des Unternehmens fortsetze. Allerdings hatte auch der Notar vor Gericht eingeräumt, das doppelte Stimmrecht 2002 versehentlich nicht wie geplant bei der Holding eingetragen zu haben.

Erfolg für Robert Tönnies
Nun brachten die Richter des Bielefelder Landgerichts die Machtposition von Clemens Tönnies mit ihrem Spruch zumindest ins Wanken, indem sie der Klage des Neffen stattgaben. Zwar gehen Kenner der Verhältnisse davon aus, dass Clemens Tönnies die Sache nach dem Urteilsspruch sicher nicht auf sich beruhen lassen und vor die nächste Instanz ziehen wird.

Doch klar ist auch, dass damit die Luft für den Schalke-Aufsichtsratsboss dünner werden dürfte. Denn auch die nächste Instanz wird die Urteilsbegründung der Bielefelder Richter, die sich bemühten, Licht in die verzwickte Materie zu bringen, aufs gründlichste studieren.

Mit dem Urteil im Rücken nutzte Neffe Robert die Gelegenheit denn auch direkt für den nächsten Konter. Denn neben dem Verfahren um das doppelte Stimmrecht beschäftigt auch die Frage die Sippschaft, ob die derzeit bestehende Parität der Anteile so erhalten bleiben wird. Robert Tönnies ficht dies an. Ursprünglich gehörten ihm und seinem Bruder Clemens Tönnies Junior nach dem Tod ihres Vaters Bernd jeweils 30 Prozent des Unternehmens, gemeinsam also 60 Prozent.

Anfang 2009 jedoch hatten die Neffen ihrem Onkel jeweils Anteile in Höhe von fünf Prozent geschenkt. Damit gehörte Clemens Tönnies wie den beiden Söhnen seines verstorbenen Bruders die Hälfte. Anfang 2012 teilte Robert dann in einem Schreiben an die Führungsspitze des Unternehmens mit, er habe die 25 Prozent seines Bruders übernommen und halte nun, wie sein Onkel, 50 Prozent am Unternehmen.

Mit dem heutigen Urteil im Rücken beeilte sich Robert denn auch prompt zu erklären, er sei zuversichtlich, „dass dieses Urteil auch unsere Argumentation beim Schenkungswiderruf stützt.“

Deutlich schärfer formulierte Robert Tönnies‘ Anwalt Mark Binz die Attacke: „Die Urteilsbegründung schafft einen weiteren Schenkungs-Widerrufsgrund: Allein schon der Versuch, sich mit falschen Behauptungen und befangenen Zeugen eine lebenslange Mehrheitsherrschaft zu verschaffen, ist eine so schwerwiegende Verfehlung, dass diese allein schon ausreicht, um die Schenkung von Anteilen, die ja lediglich zu einer Gleichstellung des Onkels führen sollte, wegen groben Undankes zu widerrufen.“

Damit dürfte sich bald der Vorhang zum nächsten Akt im Fleischer-Drama von Rheda-Wiedenbrück heben. Fortsetzung folgt, garantiert.

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