Verbraucherschutz Drei weitere Wursthersteller entgehen Kartellstrafe

Das Bundeskartellamt musste auf Grund der „Wurstlücke“ empfindliche Kartellstrafen aufheben. Erneut ermöglichten interne Umstrukturierungen den verurteilten Wurstherstellern ein Schlupfloch im Wettbewerbsrecht zu nutzen.

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Den Behörde ist durch die „Wurstlücke“ allein in diesem Komplex 238 Millionen Euro Bußgeld entgangen. Quelle: dpa

Bonn Wegen einer Lücke im Wettbewerbsrecht sind drei weitere Wursthersteller einer empfindlichen Kartellstrafe entgangen. Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Millionen Euro gegen die Unternehmen Bell (Seevetal), Sickendiek (Neuenkirchen-Vörden, beide Niedersachsen) und Marten (Gütersloh, NRW) wegen Preisabsprachen seien aufgehoben worden, teilte das Bundeskartellamt am Montag mit. Die Firmen hätten sich intern umstrukturiert und seien damit rechtlich für die Bußgeldverfahren nicht mehr greifbar gewesen. Mit einer aktuellen Rechtsänderung habe der Gesetzgeber das Schlupfloch für künftige Verfahren aber geschlossen, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Das Schlupfloch im Wettbewerbsrecht wird intern als „Wurstlücke“ bezeichnet, weil nach einem groß angelegten Kartellverfahren gegen 21 Wursthersteller aus dem Jahr 2014 bereits zwei andere Unternehmen der Branche mit konzerninternen Umstrukturierungen reagiert hatten. Die angegriffenen Firmen verschwanden dadurch pro forma; damit war das Bußgeld nicht mehr vollstreckbar. Künftig müssten Konzernmütter für Bußgelder ihrer Töchter mit einstehen. Damit würden „Umgehungslösungen verhindert“, sagte Mundt. Insgesamt seien der Behörde durch die „Wurstlücke“ allein in diesem Komplex 238 Millionen Euro Bußgeld entgangen.

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