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Hotellerie: Zuerst Jubel, jetzt Katzenjammer

von Hans-Jürgen Klesse

Nach der angekündigten Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie auf sieben Prozent folgt nun die Ernüchterung.

Kassenbon mit Quelle: dpa
Kassenbon mit Mehrwertsteuersätzen Quelle: dpa

Noch vor einer Woche auf dem Tourismusgipfel in Berlin bedankten sich die Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) artig bei Unionsparteien und FDP für die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent. Mittlerweile haben die meisten Beteiligten gemerkt, dass da etwas mit ganz heißer Nadel gestrickt wurde - ohne groß nachzudenken und ohne bei denen, die das Steuergeschenk bezahlen sollen, nachzufragen, ob die dazu überhaupt bereit und in der Lage sind.

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Rund 950 Millionen Euro soll das Steuergeschenk kosten, haben die Experten mittlerweile ausgerechnet. Da die Mehrwertsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Bund, Ländern  und Gemeinden ist, braucht die Entscheidung der neuen Bundesregierung auch die Zustimmung im Bundesrat. Schleswig-Holstein hat schon signalisiert, dass ohne entsprechenden Ausgleich gar nichts läuft. Andere Bundesländer könnten folgen.

Beim Dehoga ist Ernüchterung eingekehrt

Auch beim Dehoga ist inzwischen Ernüchterung eingekehrt: Der Verband muss seiner mehrheitlich aus Gaststätten bestehenden Mitgliedschaft erklären, wieso die Hotellerie ein Steuergeschenk bekommt, das den Restaurantbetreibern verwehrt wird, obwohl auch die unter der Krise und der Zurückhaltung der Konsumenten leiden.

Hinzu kommt, dass beim federführenden Wirtschaftsministerium offenbar niemand daran gedacht hat, dass die nur für einen Teil der Hotelleistungen geltende reduzierte Mehrwertsteuer erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen würde: Wenn bei Wochenendpaketen für Touristen oder bei Spezialangeboten für Geschäftsreisende das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist, stellt sich die Frage, wie die Pauschale zwischen den beiden Teilleistungen aufgeteilt werden soll.

Problematisch wird es vor allem in dem für die Großhotellerie wichtigen Kongress- und Tagungsgeschäft. Dort wird zu einem Großteil mit Tagungspauschalen gearbeitet - Zimmer, Frühstück, Mittagessen und Kaffeepausen sind dann ebenso inklusive wie der Tagungsraum, Beamer, Schreibblocks, Kugelschreiber und Mineralwasser, manchmal auch noch die Internet-Nutzung oder das Fitness-Studio. Der Zimmeranteil wäre künftig mit sieben Prozent zu versteuern, der Rest mit 19 Prozent - aber wie hoch ist der jeweilige Anteil? Dass künftig auf der Hotelrechnung auch das Bier oder die Chips aus der Minibar mit separatem Steuersatz aufgeführt werden müssen, sei nur am Rande erwähnt.

Bei der Firmenkundschaft hat der Steuer-Schnellschuss neben dem Mehraufwand an Bürokratie beim Vorsteuerabzug noch eine ganz andere und viel üblere Nebenwirkung: Sowohl für Großkongresse als auch für Messen werden die Verträge mit zum Teil mehrjährigem Vorlauf abgeschlossen. Für Messen im kommenden und übernächsten Jahr basieren die vereinbarten Preise also auf dem alten Mehrwertsteuersatz. Sinkt der Steuersatz jetzt auf sieben Prozent, können die Firmen aber nur sieben Prozent Vorsteuer geltend machen. Die Folge: Entweder müssen die Unternehmen mit einem erheblich höheren Nettopreis kalkulieren - oder sie müssen ihre Verträge mit den Hotels nachverhandeln.

Zwar wären die Chancen der Firmenkundschaft dabei vermutlich nicht schlecht, weil die Hotellerie es sich kaum leisten kann, ihre wichtigste Klientel zu vergraulen. Aber von allein wird das nicht passieren - freiwillig wird das renditeschwache deutsche Beherbergungsgewerbe den Steuernachlass kaum weitergeben.

Abgesehen davon: Nicht nur Hotel- und Gaststättengewerbe werden ungleich behandelt, ohne dass es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Kleines Beispiel ebenfalls aus einem Teilbereich der Touristik: Wer irgendwo auf der Kirmes Achterbahn fährt, zahlt mit dem Preis den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Wer das gleiche in einem Freizeitpark wie dem Phantasialand oder dem Heidepark Soltau macht, wird mit 19 Prozent zur Kasse gebeten. Mit Logik hat das nichts zu tun.

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8 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 25.11.2009, 13:20 UhrAnonymer Benutzer: atosos

    Für Handwerker, Montagefirmen, Sachverständige und
    Freiberufler werden die Übernachtungskosten durch die
    Ermäßigung auf 7 % Mehrwertsteuer und den veringerten
    Vorsteuerabzug um 11 % teurer. bisherige inklusivpreise
    des Frühstücks werden bei der Neuregelung kaum zu einer
    bevorteilung der Gäste führen. Frühstückskosten müssen dann mit 19 % Mwst. voll auf privat gebucht werden.
    bei einer Weiterberechnung der Übernachtungskosten verbunden mit eigenen Dienstleistungen müssen dann
    wieder 19 % MWST. in Rechnung stellt werden. Damit
    erhält der Staat die großzügig dem Hotelgewerbe gewährte
    Steuersenkung teilweise auf Kosten anderer komplett zurück. Klasse gedacht.

  • 25.11.2009, 12:57 UhrAnonymer Benutzer: norberto

    Was ist eigentlich mit Übernachtungen auf Campingplätzen?
    Und davon gibts in Schleswig-Holstein eine ganze Menge.

  • 25.11.2009, 08:01 UhrAnonymer Benutzer: Kenilej

    Gäste welche gastronomische Einrichtungen nutzen kommen sicher auch dann weiterhin, wenn der Mehrwertsteuersatz bei 19% bleibt.
    Und wer es sich nicht leisten kann, soll dann doch bitte zu Hause bleiben und es bspw. vielleicht mal selbst mit kochen probieren.
    Dagegen halte ich die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel usw. für geboten, damit Patienten wirklich nur jene Kosten tragen müssen, die mehr oder weniger unvermeidlich sind. Der Staat sollte nicht mit mangelnder Gesundheit seiner bürger Geld verdienen. Das ist nicht anständig.

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