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IASB-Bilanzierungsregeln: Der unbekannte Feind aus London

von Markus Hennes und Susanne Metzger Quelle: Handelsblatt Online

Die meisten Unternehmer kennen ihre Gegner, meist handelt es sich um Konkurrenten - und oft wissen die Manager auch, was ihre Wettbewerber umtreibt oder wie sie ticken. Doch viele Firmen haben einen Feind, von dem manche nur wenig wissen. Das geht schon beim Namen los. Konkret geht es um die IASB und ihre neue Bilanzierungsregeln.

Viele Firmen haben unter den neuen Bilanzierungsregeln der IASB zu leiden. Quelle: handelsblatt.com
Viele Firmen haben unter den neuen Bilanzierungsregeln der IASB zu leiden. Quelle: handelsblatt.com

DÜSSELDORF/FRANKFURT. "International Accounting Standards Board", kurz IASB, heißt die privatwirtschaftliche Firma, die eigentlich eine Art Behörde ist; jedenfalls nach der Macht zu urteilen, die Beamte - unter anderem in Brüssel - dem Laden verliehen haben. Denn sie übernehmen die Regeln des IASB als europäische Standards. Sitz des einflussreichen Gremiums ist London - und seine wichtigste Aufgabe ist es, die internationale Bilanzierung weiterzuentwickeln und Schwachstellen zu beheben.

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Und Schwachstellen in der Rechnungslegung gäbe es tatsächlich genügend. So war die Fair-Value-Bilanzierung, also die möglichst tagesaktuelle Bewertung von Vermögensgegenständen - vor allem von Wertpapieren -, einer der Treibsätze für die Jahrhundertkrise auf den Finanzmärkten.

Doch die schnelle Behebung dieser Mängel steht beim IASB ganz hinten an - stattdessen kümmern sich die im Dienste der Rechnungslegung tätigen Privatbeamten lieber um

die angestrebte Konvergenz der europäischen mit der amerikanischen Rechnungslegung,

die eher theoretische Frage "Wann ist ein Umsatz angefallen?" sowie

neue Regeln, wann ein von einer Firma geleaster Gegenstand in der Bilanz auftauchen muss - und wann eben nicht.

Um nur einige der umstrittenen Vorschläge zu nennen. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW), wundert sich: "Die Agenda des IASB scheint im Moment ein wenig verrutscht zu sein." Das Gremium verzettelt sich, so andere Rechnungslegungsexperten.

Was ja nicht weiter schlimm wäre, wenn da nicht die Firmen wären, die unter den Marotten der IASB zu leiden haben. Die Neuerungen bedeuten viel Arbeit. "Bei vielen Unternehmen stehen die Kosten für die Umsetzung der neuen Regeln in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen", beklagt Naumann. Aus der Konzernrechnungslegung einer Bank heißt es, man könne keinesfalls alle Themen des IASB auf einmal in Angriff nehmen. Manche Projekte müssten als "nebensächlich" zurückgestellt werden.

Das Schlimme ist: Die normale Reaktion der Unternehmer auf unsinnige Ideen - also die Endlagerung in der Rundablage "P" (für Papierkorb) - ist in diesem Fall nicht angebracht. Denn dann werden wichtige Änderungen beschlossen, ohne dass die Bilanzierenden Einfluss darauf genommen haben.

Ein Beispiel ist das aktuelle Projekt des Standardsetzers zur Darstellung von Jahresabschlüssen. Ein Unternehmensvertreter, der nicht genannt werden will, hält die vorgeschlagenen Änderungen für " abstrus".

Denn zunächst soll die jahrhundertealte Kontenform - mit Aktiv- und Passivseite - aus den Bilanzen verschwinden. An ihre Stelle tritt eine Staffelform. Im Klartext heißt das: Das Unternehmen unterteilt seine Bilanz, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie die Kapitalflussrechnung in gleichlautende Sektionen und Kategorien. Letztere sind beispielsweise das operative Geschäft und die Investitionstätigkeit.

All das würde es Bilanzlesern ermöglichen, die einzelnen Abschlussbestandteile des Unternehmens nebeneinanderzulegen und miteinander zu vergleichen, meint das IASB. Steuerberater Christian Zwirner von der Kanzlei Kleeberg & Partner kann sich damit aber nicht anfreunden: "Für deutsche Bilanzleser mutet die neue Darstellung komisch an, nicht zuletzt weil eine Vermischung von positiven und negativen Größen erfolgt", also Vermögenswerten und Schulden.

Doch der Standardsetzer setzt sich über derlei Kritik hinweg. Nach Ansicht des Gremiums bieten die aktuellen Bilanzierungsregeln zu viele Wahlmöglichkeiten, was wiederum die Vergleichbarkeit der Abschlüsse einschränkt. Zudem würden ähnliche Geschäftsvorfälle in den einzelnen Abschlussbestandteilen unterschiedlich ausgewiesen.

Für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer bedeuten die Vorschläge einen hohen Umstellungsaufwand. "Zudem wäre ein völliges Umdenken mit Blick auf die Aussagekraft der Rechnungslegung notwendig", sagt Zwirner. Vor allem kleine Wirtschaftsprüfer fürchten hohe Kosten, die sie wegen des Preisdrucks in der Branche nicht an ihre Mandanten weitergeben können. Doch damit nicht genug. Noch weiter geht der Vorschlag, für die Darstellung der Kapitalflussrechnung nur noch die sogenannte "direkte Methode" zuzulassen. Nach der müssen Unternehmen für die Ermittlung des Cash-Flows von allen Einzahlungen die Auszahlungen abziehen und dann die Ergebnisse summieren - ein aufwendiges und folglich teures Verfahren.

Deshalb überwiegt in der Praxis die "indirekte Methode". Bei diesem Ansatz werden aus dem Jahresergebnis nachträglich alle Geschäftsvorgänge eliminiert, bei denen kein Geld geflossen ist - beispielsweise die Abschreibungen. In der Theorie führen beide Verfahren zum selben Ergebnis. In der Praxis aber nicht, hält das IASB dagegen. Bei der indirekten Methode würde nicht einheitlich gerechnet, heißt es aus London.

Die Zeit drängt. Zwar handelt es sich bislang nur um vorläufige Beschlüsse des IASB, die bis Anfang 2011 noch angepasst werden können. Die Änderungen seien "von den Informationsbedürfnissen der Investoren geprägt", räumt Elke König, deutsches Mitglied im IASB, ein. Deshalb wolle das IASB nun "herausfinden, wie hoch der Aufwand von konzeptionell richtigen Neuerungen für die Unternehmen ist". Die aber sollten folglich ihre Chance nutzen, Änderungswünsche rechtzeitig einzubringen.

BILANZIERUNGSREGELN

IFRS Das privatwirtschaftliche International Accounting Standards Board (IASB) stellt die International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. In der EU sind diese Bilanzregeln für Konzernabschlüsse börsennotierter Firmen Pflicht.

US-GAAP Die Amerikaner bilanzieren dagegen nach den Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Diese Standards entwickelt der US-Bilanzrat FASB.

Konvergenz Seit einiger Zeit bemühen sich beide Standardsetzer, US-GAAP und IFRS anzugleichen, damit die Bilanzen weltweit vergleichbarer werden.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 06.11.2010, 10:10 UhrStudent

    "Und Schwachstellen in der Rechnungslegung gäbe es tatsächlich genügend. So war die Fair-Value-bilanzierung, also die möglichst tagesaktuelle bewertung von Vermögensgegenständen - vor allem von Wertpapieren -, einer der Treibsätze für die Jahrhundertkrise auf den Finanzmärkten. "

    iFRS sind in Gegensatz zum HGb nicht die Grundlage für die Gewinnermittlung(zumindest in Deutschland, uvm.).
    Sie sind nichtmal richtige Gesetze...wie oben erläutert.

    Nach Art. 4 der Eu-Verordnung 1606/2002 sind nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU dazu VERPFLiCHTET Geschäftsabschlüsse nach iFRS aufzustellen.

    iFRS dienen vor den Hintergrund zunehmender Globalisierung der Unternehmenstätigkeiten der Aufstellung von vergleichbaren Abschlüssen. Dies ist vor allem in interesse von multinational agierenden Konzernen, welche die Aufnahme von Kapital an den annonymen internationalen Kapitalmärkten für Fremd- und Eigenkapital betreiben.

    Aufgrund der Ansetzung von Vermögensgegenständen zum Fair-Value (idealfall Ermittlung auf vollkommen/vollständigen Märkten) soll also eine möglichst "realistische" Darstellung der Unternehmen erfolgen.

    Der Fair-Value-Ansatz nach iFRS (in Gegensatz zu US GAAP) kann also nur bedingt als Treiber der Krise gelten.....

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