Doch die Entscheidung muss noch durch die Instanzen. Eine aktuelle Förderungsfrage ist derweil entschieden: Wie viel Eigenheimzulage steht Bürgern zu, die sich eine Immobilie mit Dritten teilen? Dazu hat der Bundesfinanzhof (III R 47/01) sein Urteil gefällt. Die volle Eigenheimzulage von 2556 Euro pro Jahr für Neubauten und 1278 Euro für Altbauten erhält nur, wer Alleineigentümer einer Immobilie ist. Mehrere Eigentümer müssen sich die Zulage teilen, jeder erhält sie dem prozentualen Miteigentumsanteil entsprechend. Auch Zusatzförderungen, die für Energie sparende Anlagen gewährt werden, müssen die Miteigentümer aufteilen. Hat einer von ihnen die Zulage nicht beantragt oder liegt über den Einkommensgrenzen, können Miteigentümer daraus für sich keinen höheren Förderanspruch ableiten. Selbst dann, wenn nur ein Eigentümer die Wohnung nutzt und die anderen nicht darin wohnen, steht ihm nur der prozentuale Förderanteil zu. Die Kinderzulage von 767 Euro ist jedoch unabhängig von der Zahl der Immobilieneigentümer.
Eine Meldung aus der WirtschaftsWoche 36/2003.









