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In Deutschland nicht erlaubt: Das Scheidungspaket für 7,49 Pfund

von Von Chistoph Hus

Der britische Einzelhändler Tesco gilt weltweit als Musterknabe. In der Branche eilt ihm der Ruf voraus, er sei höchst kreativ und der unangefochtene Trendsetter. Dieses Urteil hat der Supermarktriese jetzt wieder einmal bestätigt. Seit Juni bieten die Briten ihren Kunden neben Gemüse, Brot und Bier auch Rechtsberatung an.

Das Angebot für Ratsuchende findet sich auf der Tesco-Internetseite. Es reicht von Ratgeberbüchern über Kurzinformationen zu den wichtigsten juristischen Alltagsproblemen bis zu Musterverträgen und Formularen. Das Scheidungspaket zum Beispiel können Kunden für den Sonderpreis von 7,49 Pfund erwerben. Nur wenig mehr zahlen sie für alles Wissenswerte rund um das Aufsetzen eines Testaments. „Wir wollen die Rechtsberatung entmystifizieren, indem wir unseren Kunden einfach zu verstehende Rechtsprodukte anbieten“, erklärt Laura Wade-Gery, Chefin von Tesco.com ihre Strategie. Bisher beschränkt sich die Rechtsberatung bei Tesco auf das Internet. Doch das neue Angebot der Supermarktkette könnte der Startschuss für Umwälzungen auf dem britischen Anwaltsmarkt sein. Die Londoner Regierung arbeitet nämlich bereits an einem Gesetzentwurf, der für schärferen Wettbewerb unter den Juristen auf der Insel sorgen würde. Danach sollen bald auch Nicht-Juristen Anwaltskanzleien besitzen und betreiben dürfen, zum Beispiel Supermärkte. Die Einzelhändler, so zeigt das neue Tesco-Angebot, sitzen schon in den Startlöchern. Deutsche Einzelhändler sehen die Neuigkeiten aus Großbritannien gelassen. Die Rechtsberatung ist in den Chefetagen der Handelskonzerne noch kein drängendes Thema. „Wir konzentrieren uns auf unser Kerngeschäft mit Waren“, heißt es aus der Kölner Rewe-Zentrale. Nur wenig aufgeschlossener zeigen sich die Manager der Metro-Tochter Real. Sie brüten dafür aber gerade über einer neuen Finanzdienstleistung für ihre Kunden. Ein Geschäftsfeld, das auch in Großbritanniens Supermärkten der Anfang der Dienstleistungsangebote war – und somit auch ein Wegbereiter für die Rechtsberatung.

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Ohnehin würde die geltende Rechtslage den deutschen Einzelhändlern wohl einen Strich durch die Rechnung machen, wollten sie das neue Angebot von Tesco kopieren. „Ein Einzelhandelsunternehmen oder dessen Angestellte würden sehr wahrscheinlich keine Genehmigung erhalten, Rechtsberatung anzubieten“, sagt Stefan Krüger, Rechtsanwalt bei Freshfields in Frankfurt. Diese Erlaubnis wird – abgesehen von Anwälten – nur bestimmten Berufsgruppen wie etwa Renten- oder Versicherungsberatern erteilt. Daran würde auch das neue Rechtsberatungsgesetz nichts ändern, das die Bundesregierung gerade vorbereitet. Ebenso wäre es für deutsche Supermärkte keine Lösung, Rechtsanwälte einzustellen, die in den Läden Kunden beraten. „Die Bundesrechtsanwaltsordnung verbietet Anwälten eine solche Tätigkeit“, erklärt Krüger. Allerdings könnten deutsche Einzelhändler auf die Idee kommen, eine Online-Rechtsberatung anzubieten und die Website von einem Standort im Ausland aus zu betreiben. Ob in diesem Fall das deutsche Rechtsberatungsgesetz gelte, sei umstritten, sagt Freshfields-Anwalt Krüger. Unternehmensberater mahnen die deutschen Einzelhändler derweil zur Vorsicht. „Tesco hat sich in der Vergangenheit bei seinen Kunden großes Vertrauen erarbeitet“, sagt Heino Meerkatt, Einzelhandelsexperte bei Boston Consulting in München. „Vielen deutschen Einzelhändlern fehlt dieses Vertrauen noch.“ Denkbar schlechte Voraussetzungen also für einen erfolgreichen Einstieg in die Rechtsberatung.

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Die abwartende Haltung deutscher Einzelhandelskonzerne und die schwierige Rechtslage ersparen der gebeutelten Anwaltsbranche in Deutschland also zunächst neue Konkurrenz. Die Anwaltsschwemme und das Entstehen der Großkanzleien hat genug angerichtet: Seit Jahren kämpfen die Juristen mit einem immer härteren Wettbewerb. Die Zahl der zugelassenen Anwälte hat sich in den vergangenen 14 Jahren auf rund 130 000 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sind die Einkommen im freien Fall. Ein Einzelanwalt verdient im Schnitt nur 1 500 Euro im Monat, belegen Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer. Vor allem kleine Kanzleien kämpfen reihenweise um ihre Existenz.

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